Produkthaftung
Egal ob digitale Sprachassistenten, Staubsauger-Roboter oder Smart TVs: Geräte, die mit dem Internet verbunden sind, gehören längst zum Alltag. Je nach Modell ist ihre Sicherheit jedoch sehr unterschiedlich. Teilweise sind sie fehlerhaft programmiert oder leicht zu hacken. Entstehen Schäden, bleiben diese oft an den Verbraucher:innen hängen.
Nach knapp 40 Jahren hat der europäische Gesetzgeber dem Produkthaftungsrecht die notwendige Aktualisierung gegeben. Zum Schutz der Verbraucher:innen sind die Regelungen an die Anforderungen der digitalen Welt angepasst worden und der Kreis der haftbaren Akteure etwas erweitert worden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die neue Produkthaftungsrichtlinie und wird beobachten, ob die beschlossenen Beweiserleichterungen Verbraucher:innen hinreichend helfen.
Er plädiert für eine verbraucherfreundliche Umsetzung in nationales Recht.
Der vzbv fordert
- Beweiserleichterungen müssen national ohne einschränkende Konkretisierung umgesetzt werden.
- Online-Marktplätze dürfen die Produkthaftung in Bezug auf Verbraucher:innen weder ausschließen noch beschränken.
- Für ein möglichst hohes Schutzniveau für Verbraucher:innen sollten die Umsetzungsspielräume der Richtlinie genutzt werden.
- Betreiber von Online-Marktplätzen müssen ohne Einschränkungen subsidiär haften, wenn kein anderer Akteur greifbar ist.
- Verjährungsfristen für Haftung: Diese sollten sich an der durchschnittlichen Produktlebensdauer orientieren und mindestens 20 Jahre betragen.