- Vorschlag für KI-Haftung für Verbraucher:innen absolut unzureichend. vzbv fordert verschuldensunabhängige Haftung für KI-Systeme.
- In der Praxis werden Verbraucher:innen so kaum Schadensersatz erhalten.
- Hürden für die Nachweisführung für Verbraucher:innen unrealistisch hoch.
Die Europäischen Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über Haftungsfragen speziell für Künstliche Intelligenz veröffentlicht. Aus Verbrauchersicht ist es zu begrüßen, dass die Europäische Kommission hierzu grundsätzlich tätig wird. Leider ist der vorliegende Vorschlag nicht geeignet, Verbraucher:innen im Schadensfall angemessenen zu kompensieren.
Die Europäische Kommission setzt beim AILD auf den Ansatz der verschuldensabhängigen Haftung. Hier müssen die Verbraucher:innen ein Verschulden des Anbieters nachweisen, um Schadensersatz zu erhalten. Die Hürden für die Nachweise, die Verbraucher:innen dafür erbringen müssen, sind so hoch, dass es Verbraucher:innen in der Praxis kaum möglich sein wird, Schadensersatz zu erhalten. Das liegt auch daran, dass KI-Systeme notorisch intransparent und hochkomplex sind. Die im AILD vorgesehenen Offenlegungspflichten für beklagte Anbieter schaffen hier keine effektive Abhilfe.
Der vzbv fordert, dass für KI-Systeme eine Gefährdungshaftung (verschuldensunabhängige Haftung) eingeführt wird. Für die Haftung des Anbieters sollte es dann ausreichen, wenn ein KI-System bei bestimmungsgemäßer Verwendung einen Schaden verursacht. Dann hätten Verbraucher:innen im Schadensfall eine realistische Chance, tatsächlich Schadensersatz zu erhalten.