Telekommunikation
Ob geplatzte Technikertermine, zu geringe Bandbreite oder Schwierigkeiten, den Handyvertrag zu kündigen – die Probleme auf dem Telekommunikationsmarkt sind für Verbraucher:innen vielschichtig und oft ein Ärgernis im täglichen Leben. So verwundert es auch nicht, dass es im Bereich Telekommunikation mit die meisten Beschwerden bei den Verbraucherzentralen gibt.
Der vzbv setzt sich hier seit vielen Jahren für einen hohen Schutzstandard ein, teils mit Erfolg. So wurden unter anderen die Regelungen zum Anbieterwechsel und zum Umzug sowie die Transparenzvorgaben für Verträge verbraucherfreundlich angepasst. Einige große Baustellen bleiben allerdings. So fehlt es zum Beispiel an Minderungs- und Kündigungsrechten, wenn die vertragliche Bandbreite nicht geliefert wird. Auch bei Ausfällen des Telefon- und Internetanschlusses haben Verbraucher:innen derzeit wenig Möglichkeiten, um sich gegen diesen Missstand zu wehren.
Der vzbv fordert
- Minderungs- und Kündigungsrechte bei zu geringer Bandbreite.
- Entstörungs- und Entschädigungsregeln bei Ausfällen des Telefon- und Internetanschlusses.
- Beibehalten der Transparenzverordnung.
- Verträge sollen nach Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss kündbar sein.
- Anbieter dürfen nicht bestimmen, wann Vertragsänderungen ausschließlich Verbraucher:innen begünstigen.