Personalisierte Werbung
& ePrivacy
Täglich müssen Verbraucher:innen im Internet und in Apps entscheiden, inwieweit ihre Daten aus verschiedenen Quellen gesammelt, in Profilen zusammengeführt und für Werbung verwendet werden dürfen. Oft sind sie nicht in der Lage, eine freie und informierte Entscheidung über Tracking und Profilbildung zu treffen. Denn es ist unmöglich abzusehen, welche Reichweite und Folgen eine Einwilligung hat. Dafür ist der Online-Werbemarkt zu komplex, zu intransparent und zu wenig kontrollierbar.
Beispielsweise kategorisieren Werbeunternehmen Verbraucher:innen nach Schlagworten wie etwa „Marlboro“, „Abnehmen“, „Fragile Senioren“, „Spekulative Geldanlage“, „Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit – am höchsten“ oder „Kasino und Glücksspiel“. Auf dieser Basis wird den Verbraucher:innen Werbung angezeigt, die auf ihre individuellen Verhaltensweisen und teilweise gezielt auf ihre Schwächen zugeschnitten ist. Dies gefährdet den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre, ermöglicht Manipulation und begünstigt Diskriminierung.
Der vzbv fordert
- Es braucht ein europäisches Gesetz, das die Privatsphäre von Verbraucher:innen schützt, indem es die Datenschutz-Grundverordnung präzisiert und ergänzt. Menschen müssen sich auch digital bewegen können, ohne unter ständiger Beobachtung zu stehen.
- Wurde einmal eine Einwilligung erteilt, ist der Datenfluss und Datenverwendung im Online-Werbemarkt nicht mehr kontrollierbar. Daher muss Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken in diesem Gesetz untersagt werden.
- Das Gesetz muss auch künftige technologische Entwicklungen, wie Tracking durch Telekommunikationsunternehmen oder Profilbildung auf den Endgeräten der Nutzer:innen adressieren.
- Außerdem muss das Gesetz die besondere Stellung von marktmächtigen Unternehmen berücksichtigen, um unerwünschte Folgen für den Wettbewerb zu vermeiden.