Daten
Eine bessere Verfügbarkeit von Daten kann einen Mehrwert für einzelne Verbraucher:innen schaffen und dazu beitragen gesellschaftliche Probleme, wie etwa die Mobilitätswende, zu lösen. Auch aus wettbewerblichen Aspekten ist eine bessere Verfügbarkeit von Daten wünschenswert. Um das möglich zu machen wurden auf europäischer Ebene eine Reihe von Gesetzen beschlossen, die zu einer höheren Verfügbarkeit von Daten führen sollen. So müssen etwa vernetzte Geräte künftig so konzipiert werden, dass Benutzer:innen die erzeugten Daten einfach erlangen, verwenden und teilen können. Grundsätzlich begrüßt der vzbv diesen Ansatz.
Jedoch darf dies nicht dazu führen, dass datenschutzrechtliche Vorgaben und Grundprinzipien, wie die Zweckbindung, unterlaufen werden. Eine verantwortungsvolle Datennutzung ist nur möglich, wenn die Menschen uneingeschränkt auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten vertrauen können. Wichtig ist auch, dass Datennutzungsverträge nicht dazu genutzt werden, um Verbraucher:innen zu übervorteilen oder falsche Anreize für einkommensschwache Gruppen zu setzen. Daher lehnt der vzbv auch eine finanzielle Vergütung der Verbraucher:innen für ihre Daten ab.
Der vzbv fordert
- Der Datenschutz darf durch den erleichterten Datenzugang nicht aufgeweicht werden
- Verbraucher:innen dürfen bei Datennutzungsverträgen nicht übervorteilt werden
- Die Forschung zu Anonymisierungsverfahren muss weiter gefördert werden
- Datenportabilität und Interoperabilität müssen durch offene Standards und offene Systeme sichergestellt werden
Interview
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Der vzbv bewertet regelmäßig in seinem Politikcheck, ob die Bundesregierung - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - die verbraucherorientierten Anonymisierung von Daten fördert und Rechtssicherheit schafft: