Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 15.12.2023

EU macht wichtigen Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz bei der Produkthaftung

Statement von Meret Sophie Noll, Referentin im Team Recht und Handel beim vzbv, zum Ende der Trilog-Verhandlungen zum Produkthaftungsrecht

Der europäische Gesetzgeber hat sich auf eine neue Produkthaftungsrichtlinie geeinigt. Meret Sophie Noll, Referentin im Team Recht und Handel beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:

Meret Noll im vzbv

Quelle: vzbv

Endlich sind die Regelungen zur Produkthaftung im 21. Jahrhundert angekommen. Verbraucher:innen haben zukünftig mehr Möglichkeiten, Schadensersatz zu verlangen – wenn beispielsweise durch einen Fehler im Betriebssystem Daten vom Computer verloren gehen. Ebenso werden Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit nun als Schaden anerkannt.

Für die Frage, ob ein Produkt fehlerhaft ist, kommt es nun nicht mehr allein auf den Zeitpunkt des Verkaufs an. Das ist positiv. Hier wird berücksichtigt, dass Hersteller beispielsweise durch Software-Updates weiterhin die Kontrolle über ihr Produkt ausüben können. Dann müssen sie auch folgerichtig weiter dafür haften.

Leider konnten sich die Verhandelnden nicht zu einer Beweislastumkehr durchringen. Das heißt: Weiterhin werden Verbraucher:innen nachweisen müssen, dass ihnen durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden entstanden ist. Aus Sicht des vzbv ist dies die größte Schwäche der Richtlinie. Denn vor allem bei vernetzten Produkten wie Smart-Home-Systemen ist es für Verbraucher:innen schwierig, den Produktfehler und vor allem den Zusammenhang zum konkreten Schaden nachzuweisen. Immerhin sind Erleichterungen bei der Beweislast beschlossen worden. Der vzbv wird genau beobachten, ob sie Verbraucher:innen helfen.

Deutschland muss in der anstehenden nationalen Umsetzung die bestehenden Spielräume im Sinne der Verbraucher:innen nutzen.

Hintergrund:

Ende September 2022 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Modernisierung des fast 40 Jahre alten Produkthaftungsrechts veröffentlicht. Die derzeit geltende Produkthaftungsrichtlinie deckt nicht alle inzwischen existierenden Produktkategorien und Schäden ab. Insbesondere, ob Software vom Anwendungsbereich umfasst ist, war jahrelang diskutiert worden. Mit der expliziten Nennung von Software als Produkt herrscht nun Klarheit. Parlament und Rat müssen der Trilog-Einigung noch offiziell zustimmen. Nach Inkrafttreten müssen die Mitgliedsstaaten sie dann in nationales Recht umsetzen.

Alles zum Thema: Produkthaftung

Artikel (10)
Dokumente (2)
Recommendations for a consumer-friendly product liability directive (PLD) | October 2023

Recommendations for a consumer-friendly product liability directive (PLD) | October 2023

Ansehen
PDF | 151.66 KB
Sicherheit für Verbraucher durch Technik und Datenschutz | Stellungnahme des vzbv | November 2018

Sicherheit für Verbraucher durch Technik und Datenschutz | Stellungnahme des vzbv | November 2018

Stellungnahme des vzbv zum Vorschlag für eine Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern (COM/2018/286 final - 2018/0145(COD)) („Verordnung über die allgemeine Fahrzeugsicherheit“) | November 2018

Ansehen
PDF | 141.62 KB
Videos & Grafiken (1)
vzbv fordert Nachbesserung bei der Update-Pflicht |Infografik des vzbv | Januar 2022

Quelle: vzbv

vzbv fordert Nachbesserung bei der Update-Pflicht

 Infografik des vzbv | Januar 2022

Vorschau
PNG | 157.38 KB | 1512x1323

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Meret Sophie Noll

Meret Sophie Noll

Referentin Team Recht und Handel

info@vzbv.de +49 30 25800-0