Das Haftungsprivileg und das Verbot der Einführung allgemeiner Überwachungspflichten haben bei der Entwicklung der Plattformvielfalt im Internet wichtige Dienste geleistet. Eine Vielfalt, von der auch Verbraucher:innen profitieren. Doch nach 20 Jahren wurde es Zeit, die Regelungen für Plattformen an neue Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen.
Der Digital Services Act (DSA) umfasst neue Spielregeln zur Verantwortlichkeit und zu den Sorgfaltspflichten von Plattformen. Die Verordnung enthält viele positive Ansätze. Mit Blick auf Online-Marktplätze und die Einhaltung von Verbraucherrechten greift er jedoch zu kurz.
Die Regelungen müssen jetzt in Deutschland durchgesetzt werden. Nur mit einer funktionierenden Aufsicht und Durchsetzung können die vielfach begrüßenswerten Vorschriften ihre Kraft entfalten.
Der vzbv fordert
Verbraucher:innen sollen keine DSA Durchsetzungsexpert:innen werden müssen.
Verbraucher:innen müssen ihre Rechte einfach und effizient geltend machen.
Die Behörden müssen mit ausreichenden Kompetenzen sowie finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet sein.
Die private Rechtsdurchsetzung muss gestärkt werden.
Die Aufsicht über den DSA muss unabhängig ausgestaltet sein.
Quelle: Christine Blohmann, Die Hoffotografen
Ramona Pop
vzbv-Vorständin
Es darf kein Behörden-Pingpong auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner geben. Wenn Online-Plattformen nicht auf Beschwerden reagieren, müssen Verbraucher:innen einfach Hilfe erhalten – ohne großen Aufwand und Fachwissen.
Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien des vzbv wude in den Beirat des Digital Services Coordinators berufen. Sie wird im Namen des vzbv die Perspektive der Verbraucher:innen einbringen. Dazu Lina Ehrig.
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Plattformaufsicht - Schluss mit dem Zuständigkeitsgerangel
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Short position paper and key recommendations from the Federation of German Consumer Organisations (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – vzbv) on the responsibilities of online marketplaces
Eigentlich hatte die Bundesregierung das Ziel, ihr Digitale-Dienste-Gesetz am 11. Oktober 2023 im Kabinett zu beschließen und so die deutsche Umsetzung des Digital Services Act auf den Weg zu bringen. Dass der Termin nun geplatzt ist, sieht Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband als Gefahr für die Deadline im kommenden Jahr. Sie fordert zum Wohl der Nutzenden ein Ende des Zuständigkeitsgerangels.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein Rechtsgutachten und ein Positionspapier zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) veröffentlicht. Anlass ist der zu Beginn des neuen Jahres startende nationale Umsetzungsprozess.
Am 5. Juli hat das Europäische Parlament den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) verabschiedet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die neuen Regelungen. In welchem Umfang die Gesetze den Verbrauchschutz stärken, hängt von der Durchsetzung und Aufsicht ab.
Trotz EU-Regelung versuchen Gatekeeper ihre Nutzer:innen auf Webseiten und in Apps zu manipulieren. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des vzbv. Die Europäische Kommission muss jetzt alle Regelungen des Digital Markets Acts (DMA) umgehend konsequent im Sinne der Verbraucher:innen durchsetzen und bei fortlaufenden Verstößen Geldbußen verhängen.
Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien des vzbv wude in den Beirat des Digital Services Coordinators berufen. Sie wird im Namen des vzbv die Perspektive der Verbraucher:innen einbringen. Dazu Lina Ehrig.
Der Bundestag berät am 21. März 2024 abschließend über das Digitale-Dienste-Gesetz, mit dem der Digital Services Act der EU auf nationaler Ebene ergänzt werden soll. Auf den letzten Metern hat das Parlament noch Verbesserungen für Verbraucher:innen vorgenommen. Dazu Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien des vzbv.
Zur Pressemeldung
Dokumente (14)
More consumer protection on online marketplaces
Short position paper and key recommendations from the Federation of German Consumer Organisations (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – vzbv) on the responsibilities of online marketplaces
Urteil vom 28.09.2021 | 33 O 15655/20 | Landgericht München I
Das von Check24 betriebene Vergleichsportal für Girokonten war we-gen mangelhafter Marktabdeckung unzulässig. Das hat das Landge-richt München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundes-verbands (vzbv) entschieden.
Das Vermittlungsportal Verivox darf seinen Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen nicht mehr anbieten, ohne ausdrücklich auf dessen eingeschränkte Marktauswahl hinzuweisen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Urteil vom 06.05.2021 | 2-03 O 347/19 | LG Frankfurt am Main
Das Vermittlungsportal Check24 muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des vzbv entschieden.
Produktbewertungen in Tarifvergleichen müssen für Verbraucher und Verbraucherinnen transparent sein. Der Anbieter eines Tarifvergleichs muss darüber informieren, wer die Bewertung abgegeben hat und nach welchen Kriterien sie erfolgt. Das hat das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Urteil vom 11.05.2020 | 6 O 7/19 | Landgericht Heidelberg
Zu diesem Urteil existiert bereits ein aktuelleres Urteil
Das Vermittlungsportal Verivox muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen auf einer eingeschränkten Marktauswahl beruht. Das hat das Landgericht Heidelberg nach einer Klage des vzbv entschieden. Verivox hatte nach Auffassung des vzbv nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass zahlreiche Anbieter im Vergleich fehlten.
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Videos & Grafiken (2)
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Infografik: Vergleichsportale - Nicht unbedingt der beste Preis
Das für Verbraucherinnen und Verbraucher beste Ergebnis wird oft nicht angezeigt
Ein europäisches Regelwerk für Künstliche Intelligenz (KI) muss sicherstellen, dass KI-Anwendungen europäische Gesetze einhalten und europäischen Werten entsprechen. Dies würde die Akzeptanz und Verbreitung dieser Technologie fördern.
Der vzbv fordert Breitbandausbau und Breitbandversorgung für eine flächendeckende Grundversorgung, einen nachhaltig funktionierenden Wettbewerb sowie ein für Verbraucher:innen positives Preisniveau und Leistungsangebot.
Eine bessere Verfügbarkeit von Daten kann einen Mehrwert für Verbraucher:innen schaffen und dazu beitragen gesellschaftliche Probleme zu lösen. Eine verantwortungsvolle Datennutzung ist aber nur möglich, wenn die Menschen uneingeschränkt auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten vertrauen können.
Die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die schnell voranschreitenden technischen Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation machen eine Überarbeitung der bisherigen ePrivacy-Richtlinie erforderlich.
Es braucht eine gesetzliche Verpflichtung zu Security by Default und Security by Design: Produkte müssen IT-sicher konstruiert sein und bereits mit aktivierten Sicherheitsmechanismen ausgeliefert werden.
Eine funktionierende Mobilfunkversorgung gehört zu den Grundpfeilern der digitalen Infrastruktur. Mobiles Surfen und Telefonieren sollten daher eine Selbstverständlichkeit sein. Leider ist das nicht immer der Fall.
Gleiches Recht für alle: So lässt sich Netzneutralität kurz zusammenfassen. Gemeint ist damit der offene, gleichberechtigte und neutrale Zugang zu Inhalten und Diensten im Internet. Daten sollen gleichberechtigt transportiert werden – unabhängig davon, woher sie stammen und was sie beinhalten.
Ob geplatzte Technikertermine, zu geringe Bandbreite oder Schwierigkeiten, den Handyvertrag zu kündigen – die Probleme auf dem Telekommunikationsmarkt sind für Verbraucher:innen vielschichtig und oft ein Ärgernis im täglichen Leben. So verwundert es auch nicht, dass es im Bereich Telekommunikation mit die meisten Beschwerden bei den Verbraucherzentralen gibt.
Große Digitalkonzerne wie Google, Apple oder Amazon kontrollieren den Zugang zu Handelsplätzen und digitalen Ökosystemen. Zwei Gesetzesinitiativen sollen nun für faireren Wettbewerb sorgen.
Hinter dem Schutzniveau der Datenschutz-Grundverordnung dürfen neue Gesetze nicht zurückbleiben. Vielmehr bedarf es klarerer Regelungen für besonders risikobehaftete Datenverarbeitungen.
Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, die Angebotsvielfalt und ein bezahlbares Preis-Leistungs-Verhältnis digitaler Dienste für Verbraucher:innen zu wahren und um die Netzneutralität zu schützen, setzt sich der vzbv dafür ein, dass keine Datenmaut eingeführt wird.