Plattformen
Das Internet wird von Verbraucher:innen mehr und mehr als ein toxischer Ort wahrgenommen. Verbraucher- und Persönlichkeitsrechte scheinen nicht zu gelten. Als Reaktion hierauf wurde mit dem Digital Services Act (DSA) die Verantwortlichkeit von Online-Plattformen erstmals ausbuchstabiert. Jetzt müssen die neuen Regelungen den Praxistest bestehen und dauerhaft mit Leben gefüllt werden. Mit der Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator (DSC) gibt es auch eine nationale Aufsichtsbehörde für in Deutschland ansässige Anbieter von Online-Plattformen.
Im DSA wurde allerdings versäumt, Betreiber von Online-Marktplätze stärker in die Verantwortung zu nehmen, wenn Angebote von Händlern auf ihrer Plattform nicht geltenden Gesetzen entsprechen. Hier sieht der vzbv weiter eine Schutzlücke, insbesondere, wenn der Online-Marktplatz, es Anbietern aus Drittstaaten ermöglicht, direkt mit Verbraucher:innen in der EU Geschäfte zu tätigen.
Der vzbv fordert
- Betreiber von Online-Marktplätzen müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Die Wirksamkeit des Digital Services Acts (DSA) im Hinblick auf Transaktionsplattformen muss umfassend kontrolliert und evaluiert sowie Schutzlücken geschlossen werden.
- Die Regelungen des Digital Services Act müssen konsequent von der Europäischen Kommission und dem nationalen Digital Services Coordinator um- und durchgesetzt werden.
- Zur konsequenten Um- und Durchsetzung braucht es auch die entsprechenden technischen und personellen Ressourcen, die vorhandene Kapazitäten weit übersteigen. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die neuen Strukturen und Aufgaben auch bedarfsgerecht finanziell abgesichert sind.