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Online Shopping mit Smartphone und Laptop

Quelle: Andrey Popov - AdobeStock

Wettbewerb in der Digitalisierung

Große Digitalkonzerne wie Google, Apple oder Amazon kontrollieren den Zugang zu Handelsplätzen, digitalen Ökosystemen, digitalen Ökosystemen und Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI). Sie stärken oft die eigene Marktstellung, indem sie Wettbewerber behindern und die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen einschränken, etwa, indem eigene Produkte und Dienste bevorzugt behandelt oder Verbraucher:innen übermäßig viele Daten abgenötigt werden. Dies schwächt den Wettbewerb und führt zu weniger Innovationen und höheren Preisen (-auch in Form von Daten).

Nach der Reform des deutschen Wettbewerbsrechts (GWB-Digitalisierungsgesetz) 2021 hat das Europäische Parlament im Juli 2022 den Digital Markets Act (DMA) verabschiedet. Der DMA legt großen Gatekeeper-Plattformen klare Regeln auf und verbietet wettbewerbsschädigende Praktiken wie zum Beispiel die Selbstbevorzugung eigener Dienste oder das Zusammenführen von Daten aus verschiedenen Diensten. Die Vorschriften erhöhen die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen, etwa wenn Plattformen Nutzer:innen nicht mehr daran hindern dürfen, vorinstallierte Apps zu löschen oder alternative App-Stores zu nutzen. Die Gatekeeper mussten die DMA-Vorgaben bis zum 7. März 2024 umsetzen.

Der vzbv fordert

  • Die EU-Kommission muss Einhaltung der DMA-Vorgaben strikt und zügig durchsetzen, um Schaden für Wettbewerb und Verbraucher zu einzudämmen.
  • Die EU-Kommission muss zügig gegen Manipulation von Nutzerentscheidungen („Dark Patterns“) durch Gatekeeper vorgehen.
  • Verbraucher-Vertreter:innen müssen bei Entscheidungen zu Gatekeepern einbezogen werden.
  • Die EU-Wettbewerbsbehörde benötigt ausreichende Ressourcen, um schnell und effektiv gegen Gatekeeper vorgehen zu können.

Alles zum Thema: Wettbewerb in der Digitalisierung

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Neue Aufsicht für Online-Plattformen

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Starke Aufsicht für starke Nutzer:innen | Positionspapier des vzbv | Dezember 2022

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Verbraucherprobleme mit dem Kündigungsbutton

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Imagine this happening to you when shopping (hidden camera)

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Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher schauen Filme oder TV-Serien im Internet oder verfolgen Sportveranstaltungen online. Viele Dienste, die zu Hause problemlos genutzt werden können, stehen bei einem Auslandsaufenthalt nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Medienangebote, wie zum Beispiel Filme aus anderen EU-Ländern, können in Deutschland zudem häufig nicht genutzt werden. Die europäische Verbraucherorganisation BEUC hat ein Video veröffentlicht, um auf die diskriminierende Praxis des Geoblockings aufmerksam zu machen.

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