Wettbewerb in der Digitalisierung
Große Digitalkonzerne wie Google, Apple oder Amazon kontrollieren den Zugang zu Handelsplätzen, digitalen Ökosystemen, digitalen Ökosystemen und Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI). Sie stärken oft die eigene Marktstellung, indem sie Wettbewerber behindern und die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen einschränken, etwa, indem eigene Produkte und Dienste bevorzugt behandelt oder Verbraucher:innen übermäßig viele Daten abgenötigt werden. Dies schwächt den Wettbewerb und führt zu weniger Innovationen und höheren Preisen (-auch in Form von Daten).
Nach der Reform des deutschen Wettbewerbsrechts (GWB-Digitalisierungsgesetz) 2021 hat das Europäische Parlament im Juli 2022 den Digital Markets Act (DMA) verabschiedet. Der DMA legt großen Gatekeeper-Plattformen klare Regeln auf und verbietet wettbewerbsschädigende Praktiken wie zum Beispiel die Selbstbevorzugung eigener Dienste oder das Zusammenführen von Daten aus verschiedenen Diensten. Die Vorschriften erhöhen die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen, etwa wenn Plattformen Nutzer:innen nicht mehr daran hindern dürfen, vorinstallierte Apps zu löschen oder alternative App-Stores zu nutzen. Die Gatekeeper mussten die DMA-Vorgaben bis zum 7. März 2024 umsetzen.
Der vzbv fordert
- Die EU-Kommission muss Einhaltung der DMA-Vorgaben strikt und zügig durchsetzen, um Schaden für Wettbewerb und Verbraucher zu einzudämmen.
- Die EU-Kommission muss zügig gegen Manipulation von Nutzerentscheidungen („Dark Patterns“) durch Gatekeeper vorgehen.
- Verbraucher-Vertreter:innen müssen bei Entscheidungen zu Gatekeepern einbezogen werden.
- Die EU-Wettbewerbsbehörde benötigt ausreichende Ressourcen, um schnell und effektiv gegen Gatekeeper vorgehen zu können.