Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 28.04.2022

Datenschutzverstöße von Meta und Co: EuGH bestätigt weitreichende DSGVO-Klagebefugnis von Verbraucherverbänden

Statement von Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv, zum EuGH-Entscheid

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Verstößen von Unternehmen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) deutlich gestärkt. Verbraucherverbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) können ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Verbraucher:innen klagen, wenn das nationale Gesetz das vorsieht. Mitgliedsstaaten haben einen weiten Umsetzungsspielraum für die Ausgestaltung solcher Befugnisse. Das Gericht schloss sich damit der Auffassung des EU-Generalanwalts Richard de la Tour vom vergangenen Dezember an. Nun ist wieder der Bundesgerichtshof am Zug.

Portrait von Jutta Gurkmann im Inneren des vzbv-Gebäudes

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv, kommentiert:

Es ist ein offenes Geheimnis, dass manche europäische Datenschutzbehörden gegen die ausufernde Datensammelei der großen Technologieunternehmen nicht so recht ankommen. Dieses Durchsetzungsdefizit nagte in der Vergangenheit zunehmend auch an der Akzeptanz der DSGVO. Die heutige Entscheidung beendet die leidige Debatte um die Datenschutzklagebefugnis von Verbraucherverbänden. Denn nun ist klar: Neben den Aufsichtsbehörden können auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie der vzbv sehr weitgehend Verstöße gegen die DSGVO ahnden. Der vzbv klagt schon seit langem erfolgreich und effizient gegen Meta, Google und Co. Das heutige EuGH-Urteil schafft Rechtssicherheit bis zur in diesem Jahr umzusetzenden europäischen Verbandsklagerichtlinie, die ebenfalls eine solche Befugnis enthält.

Hintergrund

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) hatte Facebook Ireland (jetzt Meta Platforms Ireland) verklagt. Das Unternehmen hatte bei der Bereitstellung kostenloser Spiele von Drittanbietern in seinem „App-Zentrum“ aus vzbv-Sicht gegen Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und über den Verbraucherschutz verstoßen. Das Landgericht und Kammergericht Berlin hatten Facebook jeweils zur Unterlassung verurteilt.

Auch der Bundesgerichtshof geht von einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aus, hatte aber Auslegungsfragen zur Klagebefugnis des vzbv dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) vorgelegt.

Datum der Urteilsverkündung: 28.04.2022
Aktenzeichen: C-319/20
Gericht: Europäischer Gerichtshof

Vorangegangene Urteile:

Urteil gegen Facebook: Datenschutzeinwilligung ungenügend

Urteil ansehen

Weitere Informationen

Alles zum Thema: Datenschutz

Artikel (127)
Dokumente (24)
Einsatz von Einwilligungsverwaltungsdiensten | Stellungnahme des vzbv | September 2024

Einsatz von Einwilligungsverwaltungsdiensten | Stellungnahme des vzbv | September 2024

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. zum Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV).

Ansehen
PDF | 262.58 KB
Nutzung von Biometrie in der 2-Faktor- Authentisierung (2FA)

Nutzung von Biometrie in der 2-Faktor- Authentisierung (2FA)

Ergebnisse einer Untersuchung des BSI und des vzbv | 2023

Ansehen
PDF | 3.01 MB
Schlussanträge des Generalanwalts Jean Richard de la Tour (Rechtssache C-757/22) |25. Januar 2024

Schlussanträge des Generalanwalts Jean Richard de la Tour (Rechtssache C-757/22) |25. Januar 2024

Ansehen
PDF | 577.53 KB
Verbrauchergerechtes Bonitäts-Scoring | 7. Dezember 2023

Verbrauchergerechtes Bonitäts-Scoring | 7. Dezember 2023

Sicherstellung eines transparenten und nachvollziehbaren Verfahrens, Schutz vor willkürlichen und ungenauen Bonitäts-Bewertungen und Schaffung einer neutralen und kompetenten Aufsichtsstruktur

Ansehen
PDF | 225.11 KB
Politikcheck 2023

Politikcheck 2023

Verbraucherpolitische Halbzeitbilanz der 20. Legislaturperiode

Ansehen
PDF | 108.04 KB
Urteile (30)
Umfragen (1)
Termine (9)
Videos & Grafiken (12)
Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Mobilitätsdaten Mehrheit-nicht-bereit-Daten-teilen.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

Vorschau
PNG | 479.55 KB | 4724x2657
Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Mobilitätsdaten Großteil-Chance-Verkehr-klimaverträglicher.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

Vorschau
PNG | 591.69 KB | 4724x2657
Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Mehr-Investitionen-ÖPNV-erwünscht.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

Vorschau
PNG | 512.17 KB | 4724x2657
Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Attraktiver-ÖPNV Hohe-Pünktlichkeit-Zuverlässigkeit-Muss.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

Vorschau
PNG | 521.54 KB | 4724x2657
English Version of this Infographic on Data Protection

English Version of this Infographic on Data Protection

English Version of this Infographic on Data Protection

Vorschau
JPG | 193.24 KB | 2158x1149

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525