
Quelle: Gert Baumbach - vzbv
Meta hat in seinem App-Center für kostenlose Spiele gegen Datenschutzrecht verstoßen. Das hat der Bundesgerichtshof am 27. März 2025 abschließend festgestellt. Hintergrund ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), bei der es aus auch um die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen ging. Der BGH setzt damit zwei Urteile des zuvor angerufenen Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um. Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik des vzbv, kommentiert:
„Nun steht fest, dass Meta in seinem Facebook-App-Center Datenschutzrechte von Verbraucher:innen missachtete. Das BGH-Urteil stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Verbraucheralltag. Viel zu oft stehen Verbraucher:innen datenhungrigen Anbietern im Internet hilflos gegenüber. Immer wieder ignorieren Anbieter Datenschutzpflichten und damit Datenschutzrechte von Verbraucher:innen. Hier braucht es neben den Datenschutzbehörden starke klagebefugte Verbraucherschutzverbände an der Seite der Verbraucher:innen.“
Hintergrund:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Facebook Ireland (jetzt Meta Platforms Ireland) bereits im Jahr 2012 verklagt. Dabei ging es um Datenschutzverstöße im Spiele-Center des sozialen Netzwerks. Meta (Facebook) nahm sich beispielsweise das Recht heraus, Nutzerdaten wie die E-Mail-Adresse und weitere private Account-Informationen an Spieleanbieter weiterzugeben.
Die Vorinstanzen bejahten den Verstoß. Jedoch wurde vom BGH hinterfragt, ob der vzbv in solchen Fällen klagebefugt ist. Dies hatte der vom BGH eingebundene EuGH im Juli 2024 auch für Fälle bestätigt, in denen es um die Verletzung von Informationspflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht. Bereits 2022 bestätigte der EuGH die Klagebefugnis bei Verstößen gegen die DSGVO. Mit dem jetzigen Urteil hat der BGH die vorangegangenen Urteile des EuGH auf den konkreten Fall angewendet.
Unterdessen läuft ein anderes Verfahren der Verbraucherschützer gegen Meta weiter: Mit einer Sammelklage unterstützt der vzbv Betroffene eines Facebook-Datenlecks bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Weitere Informationen zum Verfahren gibt es auf sammelklagen.de. Hier können sich Betroffene auch für einen News-Alert eintragen, damit sie per E-Mail aktuelle Informationen zum Verfahren erhalten.
Datum der Urteilsverkündung: 27.03.2025
Aktenzeichen: I ZR 186/17
Gericht: Bundesgerichtshof
Vorangegangene Urteile: