Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 27.03.2025

Bundesgerichtshof-Urteil zu Datenschutzverstoß: vzbv gewinnt Verfahren gegen Meta

Statement von Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik des vzbv

Portrait von Jutta Gurkmann im Inneren des vzbv-Gebäudes

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Meta hat in seinem App-Center für kostenlose Spiele gegen Datenschutzrecht verstoßen. Das hat der Bundesgerichtshof am 27. März 2025 abschließend festgestellt. Hintergrund ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), bei der es aus auch um die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen ging. Der BGH setzt damit zwei Urteile des zuvor angerufenen Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um. Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik des vzbv, kommentiert:

„Nun steht fest, dass Meta in seinem Facebook-App-Center Datenschutzrechte von Verbraucher:innen missachtete. Das BGH-Urteil stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Verbraucheralltag. Viel zu oft stehen Verbraucher:innen datenhungrigen Anbietern im Internet hilflos gegenüber. Immer wieder ignorieren Anbieter Datenschutzpflichten und damit Datenschutzrechte von Verbraucher:innen. Hier braucht es neben den Datenschutzbehörden starke klagebefugte Verbraucherschutzverbände an der Seite der Verbraucher:innen.“

Hintergrund: 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Facebook Ireland (jetzt Meta Platforms Ireland) bereits im Jahr 2012 verklagt. Dabei ging es um Datenschutzverstöße im Spiele-Center des sozialen Netzwerks. Meta (Facebook) nahm sich beispielsweise das Recht heraus, Nutzerdaten wie die E-Mail-Adresse und weitere private Account-Informationen an Spieleanbieter weiterzugeben.

Die Vorinstanzen bejahten den Verstoß. Jedoch wurde vom BGH hinterfragt, ob der vzbv in solchen Fällen klagebefugt ist. Dies hatte der vom BGH eingebundene EuGH im Juli 2024 auch für Fälle bestätigt, in denen es um die Verletzung von Informationspflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht. Bereits 2022 bestätigte der EuGH die Klagebefugnis bei Verstößen gegen die DSGVO. Mit dem jetzigen Urteil hat der BGH die vorangegangenen Urteile des EuGH auf den konkreten Fall angewendet.

Unterdessen läuft ein anderes Verfahren der Verbraucherschützer gegen Meta weiter: Mit einer Sammelklage unterstützt der vzbv Betroffene eines Facebook-Datenlecks bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Weitere Informationen zum Verfahren gibt es auf sammelklagen.de. Hier können sich Betroffene auch für einen News-Alert eintragen, damit sie per E-Mail aktuelle Informationen zum Verfahren erhalten.

Datum der Urteilsverkündung: 27.03.2025
Aktenzeichen: I ZR 186/17
Gericht: Bundesgerichtshof

Vorangegangene Urteile:

Europäischer Gerichtshof: Verbraucherverbände dürfen bei DSGVO-Verstößen klagen

Urteil ansehen

Datenschutzverstöße von Meta und Co: EuGH bestätigt weitreichende DSGVO-Klagebefugnis von Verbraucherverbänden

Urteil ansehen

Urteil gegen Facebook: Datenschutzeinwilligung ungenügend

Urteil ansehen

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (415)
Dokumente (18)
Urteil Oberlandesgericht Köln | 6 U 68/24 | 10.01.2025 - nicht rechtskräftig

Urteil Oberlandesgericht Köln | 6 U 68/24 | 10.01.2025 - nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 10.74 MB
Urteil des LG Freiburg vom 14.11.2024, Az. 4 O 22/24 – nicht rechtskräftig

Urteil des LG Freiburg vom 14.11.2024, Az. 4 O 22/24 – nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 7.46 MB
Beschluss des LG Verden vom 10.10.2022 | Az. 3 O 194/22 - rechtskräftig

Beschluss des LG Verden vom 10.10.2022 | Az. 3 O 194/22 - rechtskräftig

Ansehen
PDF | 500.43 KB
Urteil des KG Berlin vom 30.10.2024 Az. 23 MK 1/23 - nicht rechtskräftig

Urteil des KG Berlin vom 30.10.2024 Az. 23 MK 1/23 - nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 5 MB
Urteil des OLG München vom 11.10.2024 Az. 39 U 2482/23 e - nicht rechtskräftig

Urteil des OLG München vom 11.10.2024 Az. 39 U 2482/23 e - nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 11.3 MB
Urteile (1425)
Termine (5)
Videos & Grafiken (4)
So funktionieren Sammelklagen

So funktionieren Sammelklagen

Einfache Anmeldung, keine Prozesskostenrisiken und bei Erfolg gibt es Schadensersatz zurück - Sammelklagen der Verbraucherzentrale haben zahlreiche Vorteile für Verbraucher:innen. Dieses Video erklärt, wie sie funktionieren.

Video ansehen
Sammelklage gegen Vodafone

Sammelklage gegen Vodafone

Video ansehen
Infografik: So funktionieren Sammeklagen

Quelle: vzbv

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Vorschau
JPG | 1.02 MB | 6540x3481
Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Quelle: Verbraucherzentrale

Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Vorschau
PNG | 212.22 KB | 1200x1720

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Heiko Dünkel

Heiko Dünkel

Leiter Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 258 00-0