Datum: 03.08.2023

Einsatz von Cookies auf welt.de war unzulässig

vzbv-Klage gegen Axel Springer Verlag erfolgreich

  • Der Einsatz von Cookies zu Werbezwecken ohne Einwilligung der Nutzer:innen auf der Webseite www.welt.de war unzulässig.
  • Verbraucher:innen müssen Datenschutzerklärung einsehen können, bevor Cookies auf Endgeräten abgelegt werden.
  • Verbraucherverbände sind bei Datenschutzverstößen klageberechtigt.
Mann sitzt vor PC und Handy, Quelle: anyaberkut - fotolia.de

Quelle: Anyaberkut -AdobeStock

Werbe-Cookies dürfen nicht ohne Einwilligung auf Endgeräten gespeichert werden. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Axel Springer Verlag in einem langjährigen Verfahren nun entschieden. Der Verlag hatte auf der Nachrichtenseite www.welt.de Cookies zu Werbezwecken ohne aktive Einwilligung durch die Nutzer:innen eingesetzt.

„Auf der Webseite wurde kein Cookie-Banner angezeigt. Die Cookies waren bereits auf dem Endgerät abgelegt und ausgewertet, bevor Nutzerinnen und Nutzer die auf der Startseite verlinkte Datenschutzerklärung einsehen konnten“, sagt Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv. „Das Landgericht Berlin hat jetzt klargestellt, dass das unzulässig ist.“

Cookies ermöglichen Nachverfolgung des Nutzungsverhaltens

Der Axel Springer Verlag hatte auf www.welt.de 18 Drittanbieter-Cookies auf Endgeräten abgelegt, ohne eine aktive Einwilligung der Nutzer:innen einzuholen. Das Gericht urteilte, der Anbieter habe ohne wirksame Einwilligung Cookies eingesetzt, die eine plattformübergreifende Nachverfolgung des Nutzungsverhaltens ermöglichen. Das verstoße gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), mit dem die Privatsphäre von Verbraucher:innen geschützt werden soll. Nach Erhalt der Abmahnung des vzbv hat der Verlag bereits im Jahr 2019 ein Cookie-Banner auf www.welt.de eingebunden. Das Cookie-Banner war jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

vzbv ist bei Datenschutzverstößen klagebefugt

Dass das Urteil nun erst vier Jahre nach Einreichung der Klage gefällt wurde, lag daran, dass das Landgericht das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem anderen Verfahren ausgesetzt hatte. Mit dem Urteil vom 28. April 2022 hatte der EuGH entschieden, dass der vzbv auch bei derartigen Datenschutzverstößen klagebefugt sei.

Datum der Urteilsverkündung: 27.04.2023
Aktenzeichen: 93 O 167/20 – nicht rechtskräftig
Gericht: Landgericht Berlin

Urteil des Landgerichts Berlin | 27.04.2023

Urteil des Landgerichts Berlin | 27.04.2023

Ansehen
PDF | 6.35 MB

Alles zum Thema: Datenschutz

Artikel (127)
Dokumente (24)
Einsatz von Einwilligungsverwaltungsdiensten | Stellungnahme des vzbv | September 2024

Einsatz von Einwilligungsverwaltungsdiensten | Stellungnahme des vzbv | September 2024

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. zum Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV).

Ansehen
PDF | 262.58 KB
Nutzung von Biometrie in der 2-Faktor- Authentisierung (2FA)

Nutzung von Biometrie in der 2-Faktor- Authentisierung (2FA)

Ergebnisse einer Untersuchung des BSI und des vzbv | 2023

Ansehen
PDF | 3.01 MB
Schlussanträge des Generalanwalts Jean Richard de la Tour (Rechtssache C-757/22) |25. Januar 2024

Schlussanträge des Generalanwalts Jean Richard de la Tour (Rechtssache C-757/22) |25. Januar 2024

Ansehen
PDF | 577.53 KB
Verbrauchergerechtes Bonitäts-Scoring | 7. Dezember 2023

Verbrauchergerechtes Bonitäts-Scoring | 7. Dezember 2023

Sicherstellung eines transparenten und nachvollziehbaren Verfahrens, Schutz vor willkürlichen und ungenauen Bonitäts-Bewertungen und Schaffung einer neutralen und kompetenten Aufsichtsstruktur

Ansehen
PDF | 225.11 KB
Politikcheck 2023

Politikcheck 2023

Verbraucherpolitische Halbzeitbilanz der 20. Legislaturperiode

Ansehen
PDF | 108.04 KB
Urteile (30)
Umfragen (1)
Termine (9)
Videos & Grafiken (12)
Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Mobilitätsdaten Mehrheit-nicht-bereit-Daten-teilen.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

Vorschau
PNG | 479.55 KB | 4724x2657
Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Mobilitätsdaten Großteil-Chance-Verkehr-klimaverträglicher.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

Vorschau
PNG | 591.69 KB | 4724x2657
Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Mehr-Investitionen-ÖPNV-erwünscht.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

Vorschau
PNG | 512.17 KB | 4724x2657
Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Attraktiver-ÖPNV Hohe-Pünktlichkeit-Zuverlässigkeit-Muss.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

Vorschau
PNG | 521.54 KB | 4724x2657
English Version of this Infographic on Data Protection

English Version of this Infographic on Data Protection

English Version of this Infographic on Data Protection

Vorschau
JPG | 193.24 KB | 2158x1149

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Rosemarie Rodden

Rosemarie Rodden

Referentin Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0