Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 11.07.2024

Europäischer Gerichtshof: Verbraucherverbände dürfen bei DSGVO-Verstößen klagen

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop

Zu sehen ist Ramona Pop, die vor einer dunklen Wand entlangläuft. Auf der Wand steht "Verbraucherzentrale Bundesverband". Es handelt sich um den Eingang des vzbv-Gebäudes.

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Dürfen Verbraucherverbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagen, wenn sie bei Anbietern Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sehen? Ja, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun erneut bestätigt: Verbraucherverbände können auch vor Gericht ziehen, wenn es um die Verletzung von DSGVO-Informationspflichten geht. Der EuGH ist in dem Verfahren vom Bundesgerichtshof (BGH) angerufen worden. Der BGH wird nach dem Richterspruch aus Luxemburg demnächst voraussichtlich eine finale Entscheidung treffen. Ausgangspunkt war eine Klage des vzbv gegen Meta (Facebook). Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kommentiert:

Verbraucher:innen stehen der Datensammelwut im Internet oft hilflos gegenüber. Vielfach ignorieren Anbieter Datenschutzrechte von Verbraucher:innen. Umso wichtiger ist, dass Betroffene starke Partner wie die Verbraucherzentrale an ihrer Seite haben, die dagegen vorgeht – notfalls vor Gericht. Die heutige EuGH-Entscheidung hat klargestellt, dass Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen weiterhin klagen dürfen. Das Urteil ist ein gutes Signal für Verbraucher:innen.

Hintergrund:

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Facebook Ireland (jetzt Meta Platforms Ireland) bereits im Jahr 2012 verklagt. Dabei geht es um Datenschutzverstöße im App-Center des sozialen Netzwerks. Vom Landgericht Berlin bis zum BGH bejahten alle Instanzen den Verstoß. Allerdings wird vom BGH hinterfragt, ob der vzbv in solchen Fällen klagebefugt ist. Dies hat der vom BGH eingebundene EuGH jetzt auch für Fälle bestätigt, in denen es um die Verletzung von DSGVO-Informationspflichten geht. Bereits 2022 bestätigte der EuGH die Klagebefugnis bei Verstößen gegen die DSGVO.

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (409)
Dokumente (13)
Urteil des LG Berlin II vom 29.08.2024 | Az. 52 O 254/23 - nicht rechtskräftig

Urteil des LG Berlin II vom 29.08.2024 | Az. 52 O 254/23 - nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 4.04 MB
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2024 | Az. XI ZR 44/23

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2024 | Az. XI ZR 44/23

Ansehen
PDF | 119.56 KB
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2024 | Az. XI ZR 40/23

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2024 | Az. XI ZR 40/23

Ansehen
PDF | 72.57 KB
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2024 | Az. I ZR 168/23

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2024 | Az. I ZR 168/23

Ansehen
PDF | 214.85 KB
Urteil OLG Köln zur Lufthansa-Klausel

Urteil OLG Köln zur Lufthansa-Klausel

OLG Köln gibt vzbv-Klage gegen die Deutsche Lufthansa AG statt

Ansehen
PDF | 7.83 MB
Urteile (1412)
Termine (6)
Videos & Grafiken (4)
So funktionieren Sammelklagen

So funktionieren Sammelklagen

Einfache Anmeldung, keine Prozesskostenrisiken und bei Erfolg gibt es Schadensersatz zurück - Sammelklagen der Verbraucherzentrale haben zahlreiche Vorteile für Verbraucher:innen. Dieses Video erklärt, wie sie funktionieren.

Video ansehen
Sammelklage gegen Vodafone

Sammelklage gegen Vodafone

Video ansehen
Infografik: So funktionieren Sammeklagen

Quelle: vzbv

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Vorschau
JPG | 1.02 MB | 6540x3481
Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Quelle: Verbraucherzentrale

Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Vorschau
PNG | 212.22 KB | 1200x1720

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525