An Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing streng gesetzlich regulieren

BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

Mädchen mit Einkaufswagen im Supermarkt

Quelle: Syda Productions - AdobeStock

Der vzbv fordert eine umfassende und strenge gesetzliche Regelung, damit ungesunde Lebensmittel nicht mehr an Kinder gerichtet vermarktet werden dürfen. 

Nicht begonnen

Knapp 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind übergewichtig. Viele Lebensmittel, die so gestaltet und beworben werden, um Kinder anzusprechen, enthalten viel Zucker, Fett oder Salz. Schon die Jüngsten werden an den süßen Geschmack gewöhnt. Folgen wie Fehlernährung, Übergewicht und ernährungsbedingte Krankheiten belasten nicht nur den Einzelnen, sondern auch das Gesundheitssystem. Statt freiwilliger Selbstverpflichtungen braucht es eine gesetzliche Regelung, die die Bewerbung und Vermarktung ungesunder Lebensmittel für Kinder einschränkt.

„An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“ 

  • Die Bundesregierung muss bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen für Lebensmittel einführen, die sich optisch (z. B. durch Aufmachung und Verpackung) an unter 14-Jährige richtet. Sie sollten künftig den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprechen müssen.
  • Zwischen 6 und 23 Uhr sollten im Fernsehen, Radio und online nur noch ausgewogene Lebensmittel beworben werden dürfen, die den Nährwertkriterien der WHO entsprechen. Dies sollte ebenfalls für Außenwerbung im Radius von 100 Metern von Kindergärten, Schulen, öffentlichen Spielplätzen und Kinder-Freizeiteinrichtungen gelten. Influencermarkting für ungesunde Produkte sollte ganz untersagt werden.
  • Die Einhaltung muss von staatlichen Institutionen kontrolliert werden. Eine Ombudsstelle für die Meldung möglicher Verstöße muss geschaffen werden. 

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