Netzneutralität
Gleiches Recht für alle: So lässt sich Netzneutralität kurz zusammenfassen. Gemeint ist damit der offene, gleichberechtigte und neutrale Zugang zu Inhalten und Diensten im Internet. Daten sollen gleichberechtigt transportiert werden – unabhängig davon, woher sie stammen und was sie beinhalten.
Seit dem 30. April 2016 gilt europaweit die Verordnung zur Absicherung der Netzneutralität. Anbieter von Internetzugängen müssen seitdem den gesamten Datenverkehr grundsätzlich gleich behandeln: ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung von Inhalten, unabhängig von Sender und Empfänger, von abgerufenen oder verbreiteten Inhalten oder den genutzten Anwendungen und Diensten.
Anbieter versuchen dennoch seit Jahren, die Regeln zur Netzneutralität auf unterschiedliche Art zu umgehen. So befinden sich zum Beispiel preisdiskriminierende Praktiken wie Zero-Rating-Angebote nach wie vor im Graubereich der Regulierung.
Der vzbv fordert
- Zero-Rating muss verboten werden
- Freie Endgerätewahl gilt für Tethering, wenn also ein mobiles Endgerät als Modem eingesetzt wird
- Bußgeld von bis zu 15 Prozent des weltweiten Umsatzes bei Verstößen gegen die Netzneutralität