Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Schwarzer Bambusbecher

Quelle: Gareth Jones - ZA - Adobe Stock

Lebensmittel-Kontaktmaterialien

Weichmacher in Trinkflaschen, Mineralöl in Schokolade, Formaldehyd in Kaffee-Bechern – Verbraucher:innen sind im Umgang mit Lebensmitteln zahlreichen Schadstoffen und potenziell gefährlichen Chemikalien ausgesetzt. Lebensmittel kommen während ihrer Herstellung, Verpackung, Lagerung, Zubereitung und Verzehr mit Gegenständen aus unterschiedlichsten Materialien in Berührung, die als Lebensmittelkontaktmaterialien bezeichnet werden.

Theoretisch dürfen aus ihnen keine Inhaltsstoffe oder Bestandteile in Mengen in Lebensmittel übergehen, die die Gesundheit gefährden können oder die Lebensmittel im Geruch oder geschmacklich beeinträchtigen. In der Praxis finden sich jedoch immer wieder unappetitliche und gesundheitsschädigende Rückstände in Nahrungsmitteln.

Es braucht daher dringend wirksamere Gesetze und bessere Kontrollen, um die Belastungen durch Schadstoffe zu verringern und die Gesundheit von Verbraucher:innen besser zu schützen.

Die Europäische Kommission hat daher für das Jahr 2023 einen neuen gesetzlichen Rahmen angekündigt. Dieser muss dafür sorgen, dass Verbraucher:innen sich auf die Unbedenklichkeit von Lebensmittelverpackungen und Geschirr verlassen können.

Der vzbv fordert

  • Klare Verbote für besonders schädigende Stoffe.
  • Stringentes europäisches Zulassungsverfahren einführen.
  • Verbraucher:innen bei dem sicheren Umgang mit Lebensmittelkontaktmaterialien unterstützen.
  • Potenziell gesundheitsschädigende Produkte vom Markt fernhalten.
  • Überwachung und Rechtsdurchsetzung stärken.

Zu den Lebensmittelkontaktmaterialien zählen alle Materialien und Gegenstände, die dafür bestimmt sind, mit Nahrungsmitteln in Berührung zu kommen – Lebensmittelverpackungen und Küchenutensilien zum Beispiel. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl von Produkten, die aus unterschiedlichen Materialien wie Kunststoff, Papier und Pappe, Aluminium oder einem Materialverbund hergestellt werden.

Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, müssen mit der Angabe „für Lebensmittelkontakt“ beziehungsweise der konkreten Zweckangabe („spülmaschinenfest“) oder dem Glas-Gabel-Symbol gekennzeichnet sein. 

Glas-Gabel-Symbol

Die Angabe steht auf den Gegenständen, auf deren Verpackung oder Etiketten. 

Auf Gegenständen, in denen bereits Lebensmittel verpackt sind und die Verbraucher:innen gemeinsam mit dem Lebensmittel kaufen, oder Gegenstände die offensichtlich für die Verwendung zum Lebensmittelkontakt bestimmt sind (wie Geschirr und Besteck), muss dieses Logo nicht angebracht werden.

Theoretisch dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien laut der EU-Rahmenverordnung für Lebensmittelkontaktmaterialien (Nr. 1935/2004) kein Gesundheitsrisiko darstellen, keine unvertretbaren Veränderungen in der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeiführen und die sensorischen Eigenschaften der Lebensmittel nicht beeinflussen. Tatsächlich ist die gesetzliche Grundlage aber nicht ausreichend, um die Gesundheit von Verbraucher:innen zu schützen. 

In der Verordnung werden 17 Gruppen von Materialien – von Kork und Glas bis hin zu Kunststoff und Textilien – definiert, für die die EU-Kommission oder Mitgliedsstaaten Vorschriften erlassen können. EU-Regelungen gibt es bisher nur für die Gruppe der Kunststoffe, regenerierte Cellulose (u.a. Cellophan Folie), Epoxyderivate (u.a. zur Beschichtung der Innenseiten von Dosen) und Keramik. Europaweit einheitliche Regelungen fehlen beispielsweise für Papier, Klebstoffe oder Lacke. Um diese Lücken zu schließen, haben einige Mitgliedsstaaten nationale Vorschriften erlassen. Somit ist ein Flickenteppich aus Regeln und Empfehlungen entstanden, der die menschliche Gesundheit nur unzureichend schützt und die Überwachungsbehörden vor Herausforderungen stellt. 

Bei Materialien, für die die Europäische Kommission spezifische Rechtsakte erlassen hat, ist zudem eine Konformitätserklärung erforderlich. Darin legt der Hersteller die Einhaltung der Vorschriften dar. 

Die Verordnung Nr. 2023/2006 der EU-Kommission legt darüber hinaus Regeln für die so genannte „gute Herstellungspraxis“ sowie Regeln zur Qualitätssicherung und -kontrolle fest, die für alle Hersteller EU-weit verbindlich gelten.

Lebensmittelkontaktmaterialien werden in Deutschland im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) geregelt. Sie werden daher durch die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer kontrolliert. Diese sind jedoch personell vielfach so schlecht ausgestattet, dass sie Lebensmittelkontaktmaterialien kaum oder nur unzureichend kontrollieren können. 
Die EU-Mitgliedsstaaten verfügen über Instrumente wie Vorführpflichten, mit denen die Importe einer besonderen Kontrolle unterworfen werden können, wenn wiederholt unsichere Ware auffällt.. Diese Art der Einfuhrkontrolle wird in Zusammenarbeit den Zollämtern, Lebensmittelüberwachungsbehörden und den betreffenden Kreisverwaltungsbehörden durchgeführt. 

Das Schnellwarnsystem der EU für Lebens- und Futtermittel  weist regelmäßig auf unsichere Ware, wie Lebensmittelbedarfsgegenstände, hin. Diese stammen insbesondere aus dem außereuropäischen Ausland, aber auch aus Europa und dem Inland.

Lebensmittelverpackungen waren in den letzten Jahrzehnten der blinde Fleck europäischer Gesetzgebung. Während die EU-Chemikalienverordnung REACH vorsieht, dass Chemikalien nur unter bestimmten Voraussetzungen in Gebrauchsgegenständen zur Anwendung kommen dürfen, sind Chemikalien in Lebensmittelverpackungsstoffen weitgehend unreguliert. Der Grund: Die EU-Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 wurde seit 1976 nicht mehr strukturell modernisiert. Chemikalien, die aus der Lebensmittelverpackung in das Lebensmittel übergehen, werden von einigen Wissenschaftler:innenn als die größte und die am schlechtesten kontrollierte Quelle von Lebensmittelkontaminationen angesehen.   

Auch die Regulierung von Kunststoffen schützt Verbraucher:innen nur unzureichend. Einmal für die Verwendung in Lebensmittelkontaktmaterialien zugelassen, werden Chemikalien nicht routinemäßig neubewertet, wenn mögliche Gesundheitsgefahren ans Licht kommen. So hat beispielsweise eine Evaluation aus dem Jahr 2014 gezeigt, dass 21 Chemikalien, die für die Verwendung in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoffen zugelassen sind, als besonders besorgniserregende Stoffe in der EU-Chemikalienverordnung REACH geführt wurden.  

Verbraucher:innen müssen daher dringend besser vor Schadstoffen in Lebensmittelkontaktmaterialien geschützt werden
 

Lebensmittelkontaktmaterialien können gesundheitsschädlich wirken, wenn aus ihnen schädliche Substanzen in die Lebensmittel übergehen. Wie sehr ein Stoff in das Lebensmittel übergeht, hängt ab von unterschiedlichen Faktoren wie beispielsweise der Lagerdauer des Lebensmittels, der Lagertemperatur, dem Fett- und Säuregehalts des Lebensmittels, der Größe der Kontaktfläche zwischen Lebensmittel und Material und der Einstrahlung von ultraviolettem Licht auf das Lebensmittel in der Verpackung ab. Um welche Schadstoffe es sich dabei handelt, ist je nach Material unterschiedlich.  

Beispiel Weichmacher (Phthalate): Weichmacher werden in Kunststoffen eingesetzt, um diese weich, biegsam oder dehnbar zu machen. Einige Frischetheken im Handel benutzen zum Verpacken von Frischfleisch PVC-Folien, in denen sich Phthalate befinden. Auch im Schraubdeckel von Gläsern sind im Dichtungsring häufig Weichmacher enthalten. Weichmacher sind gesundheitsschädlich. So wirken sich sehr hohe Konzentrationen beispielsweise auf den Testosteron-Spiegel bei Föten und damit auf das Fortpflanzungssystem aus. In der deutschen Umweltstudie zur Gesundheit wies das Umweltbundesamts Weichmacher im Urin nahezu aller untersuchter Kinder und Jugendlicher nach. 

Beispiel Bisphenol A: Bisphenol A (BPA) wird zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Polycarbonat-Kunstoffen und für Beschichtungen genutzt wird. BPA befindet sich zum Beispiel in Trinkflaschen, Haushaltsgeräten mit Kunststoffgefäßen (z.B. Wasserkocher) und Innenbeschichtungen von Konserven- und Getränkedosen. In der Kritik steht BPA in erster Linie wegen seiner hormonähnlichen Wirkungen im menschlichen Körper. Als besondere Risikogruppe gelten dabei Neugeborene und Säuglinge aufgrund ihres geringen Körpergewichts.  
 

Beispiel PFAS: Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) werden in antihaft-beschichteten Pfannen, Folien oder in Beschichtungen von Küchengegenständen wie Tellern, Tassen oder Aufbewahrungsboxen eingesetzt. Zudem werden bestimmte PFAS bei der Herstellung von Papierverpackungen verwendet, die mit heißen flüssigen oder fetthaltigen Lebensmitteln in Kontakt kommen sollen (u.a. Fastfood Verpackungen). PFAS können sich im menschlichen Körper anreichern, da sie nur sehr langsam abgebaut werden. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) reicht die Studienlage nicht aus, um gesundheitliche Auswirkungen durch PFAS abzuschätzen. Sie vermutet jedoch Zusammenhänge zwischen einzelnen PFAS und verminderten Impfwirkungen, geringerem Geburtsgewicht, erhöhtem Cholesterinspiegel und Infekten wie Darmentzündungen. Allerdings sind viele der 4.700 Stoffe noch kaum untersucht. 
 

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu „Wir werden [...] zu gesundheitsgefährdenden Stoffen wie endokrine Disruptoren, Mehrfachbelastungen, Kontaktmaterialen forschen. [...] Wir schützen unsere Unternehmen sowie Verbraucher und Verbraucherinnen besser vor Importen, die den EU-Standards nicht entsprechen, indem wir gemeinsam mit den Ländern den Vollzug bei der Kontrolle stärken und Produktrückrufe erleichtern.“  

Aus Sicht des vzbv gehen diese die Vorhaben nicht weit genug. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für eine umfassende Reform der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 einsetzen. 

Die Europäische Kommission wird die bestehende Gesetzgebung im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien neu regeln. Dazu hat sie sich im Rahmen der Veröffentlichung der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie  verpflichtet. Ziel ist es, die Verwendung von gefährlichen Chemikalien zu reduzieren.

Wann die Europäische Kommission den angekündigten Gesetzesvorschlag vorlegen wird, ist unklar. 

Download

Lebensmittelverpackungen und Geschirr: sichere Sache?!

Lebensmittelverpackungen und Geschirr: sichere Sache?!

Faktenblatt Lebensmittelkontaktmaterialien des vzbv | April 2022

Ansehen
PDF | 283.51 KB

Alles zum Thema: Lebensmittel-Kontaktmaterialien

Artikel (14)
Dokumente (1)
Das Verpackungsgesetz | Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums | September 2016

Das Verpackungsgesetz | Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums | September 2016

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz)

Ansehen
PDF | 352.51 KB
Videos & Grafiken (3)
Wenn der Pfannenwender gesundheitsschädlich ist | Infografik des vzbv | Mai 2021

Quelle: vzbv

Infografik Lebensmittel gesundheitsschädlich Lebensmittelkontaktmaterialien

Wenn der Pfannenwender gesundheitsschädlich ist | Infografik des vzbv | Mai 2021

Vorschau
JPG | 709.82 KB | 3117x1664
Sorgenfrei beim Umrühren und Einpacken | Infografik des vzbv | Mai 2020

Quelle: vzbv

Sorgenfrei beim Umrühren und Einpacken | Infografik des vzbv | Mai 2020

Sorgenfrei beim Umrühren und Einpacken | Infografik des vzbv | Mai 2020

Vorschau
JPG | 711.68 KB | 3117x1664
Wenn der Pfannenwender gesundheitsschädlich ist I Infografik des vzbv | Mai 2021

Quelle: vzbv

Wenn der Pfannenwender gesundheitsschädlich ist I Infografik des vzbv | Mai 2021

Wenn der Pfannenwender gesundheitsschädlich ist I Infografik des vzbv | Mai 2021

Vorschau
JPG | 709.82 KB | 3117x1664
Termine (2)

Unsere Expert:innen zum Thema

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Christiane Seidel

Christiane Seidel

Leiterin Team Lebensmittel

info@vzbv.de +49 30 25800-0

Kontakt

Sabrina Göddertz

Sabrina Göddertz

Referentin Team Lebensmittel

info@vzbv.de +49 (30) 258 00-0

Verwandte Themen