Lieferkettengesetz
Die Mehrheit der Verbraucher:innen möchte nachhaltiger konsumieren. Für die meisten ist das jedoch sehr schwierig – nicht nur, weil sie sich in einem unübersichtlichen Siegeldschungel kaum zurechtfinden, sondern auch, weil nachhaltige Produkte nach wie vor die Ausnahme sind.
Das deutsche Lieferkettengesetz kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Kinderarbeit, Lohndumping und Umweltzerstörungen in Produktionsprozessen zu verhindern. Nur so ist es Verbraucher:innen möglich, nachhaltig zu konsumieren und sozialbezogenen Werbeaussagen zu vertrauen.
Denn: Verbraucher:innen haben keinen Einfluss auf Produktionsbedingungen in globalen Lieferketten, sie liegen in der Verantwortung der Unternehmen. Leider übernehmen nur wenige Konzerne freiwillig diese Verantwortung. Das Lieferkettengesetz verpflichtet sie, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu analysieren und Maßnahmen zu ergreifen, um sie abzustellen und zu verhindern. Es ist gut, dass die Vorgaben des Lieferkettengesetzes mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in den kommenden Jahren erweitert werden und bald in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten.
Der vzbv fordert
- die ambitionierte Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes in nationales Recht
- die rechtsverbindliche Verankerung von Sorgfaltspflichten aller Unternehmen in der gesamten Lieferkette und nicht nur für direkte Zulieferer
- eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen das Gesetz
- den Einbezug von umweltbezogener Sorgfalt.