Derzeit arbeitet die Bundesnetzagentur an einer Rechtsverordnung, die die Anforderungen an den Universaldienst konkretisiert. In einem Konsultationsbericht hat sie jetzt erste Werte veröffentlicht, welche Mindestbandbreite Verbraucher:innen künftig im Zuge der Breitband-Grundversorgung zustehen soll. Diese Vorschläge sind nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu niedrig und beruhen nicht auf objektiven Daten. Die Verordnung tritt nach Zustimmung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, dem Bundestagsausschuss Digitales und dem Bundesrat am 1. Juni 2022 in Kraft.
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