- Aktuelle Umfrage zeigt: Verbraucher:innen wollen, dass die Politik einkommensschwachen Haushalten in der Energiepreiskrise zur Seite steht.
- Deutliche Mehrheit (71 Prozent) will nicht, dass zahlungsunfähigen Kund:innen mit geringem Einkommen Strom oder Gas abgestellt wird.
- vzbv: Verbraucherschutz auf dem Energiemarkt muss krisensicherer werden.
Gut sechs von zehn Verbraucher:innen (62 Prozent) fürchten, dass sie die Energiepreiskrise in Zukunft finanziell belasten wird. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Neben Sofortmaßnahmen zur Entlastung der Verbraucher:innen fordert der vzbv eine verbraucherfreundliche und nachhaltige Energiepolitik.
„Der Preisschock am Energiemarkt beschäftigt viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch wenn sie selbst vielleicht nicht von Kündigungen betroffen sind, fürchten sich viele vor finanziellen Auswirkungen der Energiepreiskrise“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen des vzbv. „Gefragt sind Maßnahmen, die die Geldbeutel der Menschen schnell entlasten. Zum Beispiel sollten das Klimageld kurzfristig eingeführt, die Strompreise für private Haushalte gesenkt und Mieterinnen und Mieter beim CO2-Preis entlastet werden.“
Mit 71 Prozent fordert eine deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen, dass zahlungsunfähigen Kund:innen mit geringem Einkommen bis Ende April 2022 nicht der Strom oder das Gas abgestellt wird. „Das ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, endlich zu handeln. Sofortmaßnahmen wie das Aussetzen von Strom- und Gassperren sind zwingend notwendig, um einkommensschwachen Haushalten in dieser Krise beizustehen“, sagt Engelke.
Laut einer aktuellen Untersuchung des vzbv haben einige Strom- und Gasgrundversorger in 14 der bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands ihre Preise für Neukund:innen stark angehoben. Beim Strom haben die Grundversorger in fünf der untersuchten Städte (Köln, Frankfurt/Main, Leipzig, Dortmund, Dresden) einen gesonderten Neukund:innen-Tarif eingeführt. Für Verbraucher:innen mit einem Stromverbrauch in Höhe von 3.500 kWh bedeutet das jährliche Mehrkosten von bis zu 1.654 Euro gegenüber Bestandskund:innen.
Beim Gas haben die Grundversorger in sieben Großstädten (Berlin, Köln, Frank-furt/Main, Leipzig, Dortmund, Essen, Dresden) einen separaten Tarif eingeführt. Hier ergeben sich bei einem jährlichen Gasverbrauch in Höhe von 20.000 kWh jährliche Mehrkosten von bis zu 3.782 Euro.
Damit der Verbraucherschutz auf dem Energiemarkt krisensicherer wird, müssen Verbraucher:innen auch besser vor Vertragsbrüchen der Energieanbieter geschützt werden. Über Mindeststandards sollten diese daher verpflichtet werden, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit transparenter zu machen. Das würde auch die Aufsichtsbehörden stärken. Dafür muss die Bundesregierung Mindeststandards definieren, die gleichzeitig nicht den Wettbewerb gefährden.
Zudem sollte die Bundesregierung klarstellen, dass nur ein Tarif in der Grundversorgung gelten darf. Der Tarif in der Ersatzversorgung sollte dem der Grundversorgung entsprechen. „Unterschiedliche Tarife in der Grundversorgung würden sich negativ auf die Wechselbereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken. Und das wäre nicht im Sinne eines liberalisierten Energiemarktes“, sagt Engelke.
Methode Umfrage: Telefonische Befragung (CATI Omnibus – Dual Frame). Grund-gesamtheit: Deutschsprachige Wohnbevölkerung in Privathaushalten ab 18 Jahren. Stichprobengröße: 1.032 Interviews. Statistische Fehlertoleranz: max. +/- 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Erhebungszeitraum: 25. bis 27. Januar 2022. Institut: Kantar.
Methode Marktcheck des vzbv: Marktcheck durch Online-Recherche (Preisblätter der jeweiligen Grundversorger sowie die jeweils günstigsten Angebotspreise auf Check24 und Verivox) und eigene Berechnungen der Marktbeobachtung des vzbv. Untersucht wurden die Strom- und Gas Grundversorgungstarife der 14 bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands über 500.000 Einwohner – Tag der Erhebung: 3. Februar 2022.