Die Bundesregierung plant, mit einer Gesetzesreform auf die Turbulenzen auf dem Energiemarkt zu reagieren. Kurzfristigen Kündigungen von Strom- und Gasverträgen durch Billiganbieter sowie Preissprüngen plant die Bundesregierung einen Riegel vorzuschieben.
Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
Die Bundesregierung plant, entschieden gegen die Verwerfungen im Energiemarkt vorzugehen. In der Grundversorgung soll es nur einen Tarif für Neu- und Altkunden geben. Das begrüßt der vzbv.
Offen bleibt, wie die Bundesregierung die Ersatzversorgung regeln will. Der vzbv fordert, dass der Tarif der Ersatzversorgung dem der Grundversorgung entspricht. Lässt die Bundesregierung dennoch höhere Tarife für die Ersatzversorgung zu, muss sie drei Punkte als Bedingung für Anbieter aufstellen: erstens, dass die erhöhten Tarife zeitlich eng begrenzt sind, zweitens, dass ihre Höhe prozentual gedeckelt ist und drittens eine Begründungspflicht für Anbieter gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Parallel muss die Bundesregierung neue Regeln für die Strom- und Gasanbieter festlegen. Für Durchblick im Tarifdschungel benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Anbieter. Die Leistungsfähigkeit muss bestimmten Mindeststandards entsprechen, ohne dass dadurch der Wettbewerb am Strom- und Gasmarkt eingeschränkt wird.