Hessen will als erstes Bundesland auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Strom- und Gasnetzbetreiber im April 2022 veröffentlichen. Die Bundesnetzagentur hatte solche Daten erstmals Anfang Dezember veröffentlicht. Im Zuge der letzten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes waren endlich die Anforderungen an die Veröffentlichung der Netzbetreiber zu der Finanzierung ihrer Netze deutlich verbessert worden. Diese sind von den Ländern bislang nicht umgesetzt.
Der vzbv hat dazu eine Kurzststellungnahme veröffentlicht und
- begrüßt die bundesweiten Vorschriften für deutlich mehr Transparenz, insbesondere die Pflicht zur Veröffentlichung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen,
- begrüßt, dass Hessen als ersten Bundesland seinen Veröffentlichungspflichten jetzt zeitnah nachkommen will,
- fordert alle übrigen zuständigen Regulierungsbehörden der Länder auf, entsprechende Daten kurzfristig zu veröffentlichen.
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