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Datum: 10.02.2022

Wie Verbraucher:innen in der Energiepreiskrise besser geschützt werden können

Rede von Jutta Gurkmann, Leiterin Geschäftsbereich Verbraucherpolitik des vzbv, bei der vzbv-Online-Veranstaltung, Donnerstag, 10.02.2022

Seit Herbst des vergangenen Jahres ist die Energiepreis-Krise ein Top-Thema in Deutschland. Nicht zuletzt wegen der nach dem Corona-Jahr 2020 weltweit wieder angesprungenen Konjunktur haben sich Gas und Strom extrem verteuert. Von dieser Krise sind die privaten Haushalte gleich dreifach betroffen.
 

Zu sehen ist ein querformatiges Porträt von Jutta Gurkmann

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Erstens

Anbieter, in der Regel Discountanbieter, konnten sich mit offenkundig nicht tragfähigen Geschäftsmodellen am Markt etablieren. Kurzfristig kündigen sie privaten Haushalten oder stellen die Lieferung von Strom und Gas ein. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Zeche zahlen. Das kann nicht sein und muss in Zukunft verhindert werden.

Die Bundesregierung plant, dass Kündigungen durch Energieversorgungsunternehmen künftig mehrere Monate im Voraus angekündigt werden muss. Der vzbv fordert zusätzlich Transparenz über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Anbieter: Hierfür müssen Mindeststandards festgelegt werden, ohne dass dadurch der Wettbewerb am Strom- und Gasmarkt eingeschränkt wird.

Zweitens

Verbraucherinnen und Verbraucher, denen von ihren Anbietern gekündigt wurde, rutschen automatisch in die Ersatz- und danach in die Grundversorgung. Sie tun dies unverschuldet. Nun haben einige Grundversorger ihre Tarife in der Ersatzversorgung zum Teil drastisch erhöht. Zum Beispiel haben laut dem Preisportal Check24 461 Stromgrundversorger ihre Preise für Neukunden um durchschnittlich 80 Prozent erhöht. Das entspricht einer jährlichen Mehrbelastung von 1.300 Euro pro Musterhaushalt – davon sind 3,6 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen.

Dieses Zweiklassensystem in Grund- und Ersatzversorgung ist aus unserer Sicht rechtswidrig und es gefährdet einen funktionierenden Wettbewerb. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass es weiterhin nur einen Tarif in der Grundversorgung geben darf. Dies begrüßt der vzbv.

Darüber hinaus muss der Tarif in der Ersatzversorgung dem der Grundversorgung entsprechen.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen weiterhin zuverlässig ihren Energieversorger wechseln können. Gerade jetzt ist der Wettbewerb zwischen Anbietern wichtig, um Wahlfreiheit und Preiskonkurrenz zu gewährleisten. Denn auch bei angespannten Märkten sehen wir, dass Haushalte durch einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter für Strom und Gas mehrere hundert, wenn nicht gar tausend, Euro sparen können. Das wird aber nur funktionieren, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Zuverlässigkeit der Anbieter vertrauen können. 

Drittens

Unabhängig von dieser Regulierungsdiskussion sind alle Verbraucherinnen und Verbraucher von den hohen Energiepreisen betroffen, private Haushalte mit niedrigem Einkommen ganz besonders. Der vzbv hat eine Umfrage veröffentlicht, wonach sich zwei Drittel der Menschen Sorgen machen, dass die Energiepreiskrise sie in Zukunft finanziell belasten könnte. Auch hier braucht es Lösungen, wie zum Beispiel

  • einen angemessen hohen Heizkostenzuschuss
  • einen finanziellen Ausgleich für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Transferleistungen empfangen
  • ein Moratorium von Energiesperren in diesem Winter
  • die schnelle Einführung des Energiegeldes und die Senkung des Strompreises.

Die Bundesregierung arbeitet an Lösungen. Wir sagen: Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen fair behandelt werden und wir brauchen einen echten sozialen Ausgleich für die, die es am härtesten trifft.

Kein Zweifel: Große Aufgaben. Daher freuen wir uns, dass Sie sich heute die Zeit genommen haben, gemeinsam mit uns über die besten Lösungen zu sprechen.

Weitere Informationen

Rede von Jutta Gurkmann

Rede von Jutta Gurkmann

auf der Veranstaltung "Energiepreiskrise: Wie Verbraucher:innen besser geschützt werden können" | 10.02.2022

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