- vzbv fordert beschleunigten Ausbau von erneuerbaren Energien für geringere Abhängigkeit des Imports von fossilen Energien und für Erreichung der Klimaziele
- vzbv fordert mehr Teilhabe von Verbraucher:innen an der Energiewende
- Es braucht höhere Vergütungssätze und weniger Bürokratie für Prosument:innen
Für die Erreichung der deutschen und EU-Klimaziele sowie einer geringeren Abhängigkeit des Imports von fossilen Energien spielt der Ausbau erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle. Die Bundesregierung will laut Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) zur Novellierung des Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) die Ausbauziele und Ausbaupfade der erneuerbaren Energien deutlich anheben. Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, 2035 fast 100 Prozent. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bilden Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit, Bezahlbarkeit und Teilhabe die Leitlinien für die verbraucherpolitische Bewertung des Ausbaus der erneuerbaren Energien.
„Es ist gut, dass die Bundesregierung Tempo macht beim Ausbau der Erneuerbaren. Aber sie schöpft nicht alle Potenziale aus und stellt die Verbraucher:innen immer noch nicht in den Mittelpunkt der Energiewende. Nötig sind mehr Geld und weniger Bürokratie für Hauseigentümer:innen und Mieter:innen, die Wärme und Strom aus Erneuerbaren beziehen wollen.“, sagt Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv.
Bessere Bedingungen für Prosument:innen
Die Vergütungssätze für Anlagen, bei denen ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird, sollen auf dem Niveau von April 2022 festgesetzt werden. Der vzbv hält diese Vergütungssätze für deutlich zu niedrig. Denn Preisanstiege für PV-Systeme in Folge von Lieferengpässen und knappe Installateurs-Kapazitäten machten PV-Aufdachanlagen bereits im letzten Jahr zunehmend unwirtschaftlich. Daher fordert der vzbv, die Vergütungssätze für Eigenverbrauchsanlagen im Bereich bis 10 kW um mindestens 2,5 ct/kWh und im Bereich bis 40 kW um mindestens 1,5 ct/kWh anzuheben. Das würde bei einer 10 kW-Anlage auf einem Einfamilienhaus und einer Einspeisung von 7.000 kWh im Jahr 1.750 Euro über eine Förderdauer von zehn Jahren bedeuten.
Es bestehen auch weiterhin hohe administrative Hürden bei der gemeinsamen Nutzung von Solarenergie in Einliegerwohnungen, Reihenhäusern, großen Wohngebäuden und Wohnquartieren. Deshalb sollte aus Sicht des vzbv die Definition der Eigenversorgung im EEG angepasst werden, sodass Direktverbrauch innerhalb eines Gebäudes mit den Regelungen der Eigenversorgung gleichgesetzt wird. Somit würden auch Mieterstromprojekte attraktiver werden.
Bürgerenergie stärken
Bürgerenergiegesellschaften können ein zentrales Mittel der Beteiligung von Verbraucher:innen an der Energiewende sein. Der vzbv begrüßt, dass die Bürgerenergiegesellschaften von Ausschreibungen befreit werden sollen. Allerdings sollte das vorgeschriebene Beteiligungsgebiet ausgeweitet werden. Zudem sollte es Bürgerenergiegesellschaften und ihren Mitgliedern möglich sein mehr als ein Projekt innerhalb von fünf Jahren umzusetzen. Der vzbv kritisiert zudem, dass die europarechtlich notwendige und im Koalitionsvertrag angekündigte gesetzliche Umsetzung von Energy Sharing im Referentenentwurf nicht vorgenommen wird.