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Datum: 03.11.2021

Einwilligungsdienste wirksam gestalten

vzbv veröffentlicht Anforderungen des vzbv an die Rechtsverordnung des Bundes zu Einwilligungsdiensten

Am 01. Dezember 2021 tritt das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Dieses enthält auch eine Regelung zu Diensten, mit denen Verbraucher:innen ihre Einwilligung in das Setzen von Cookies durch Webseiten und andere Telemedien verwalten können sollen. Die nähere Ausgestaltung dieser Regelung soll im Wege einer Verordnung des Bundes erfolgen, an die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Anforderungen aus Verbrauchersicht formuliert hat.

Laptop von der Seite, Hände auf der Tastatur über den Händen Symbole zum Thema Datenschutz

Quelle: oatawa - adobestock.de

Die Rechtsverordnung sollte nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme, aber gleichzeitig auch möglichst einfache und kostengünstige Lösungen mit einer geringen technischen und organisatorischen Komplexität ermöglichen. Personal Information Management Systems können zwar in vielen Bereichen (wie der Forschung) hilfreich sein, allerdings sind hinsichtlich der Verwaltung von Cookie-Einwilligungen weitere Lösungen denkbar, die schlanker und datenschutzfreundlicher gestaltet werden könnten. Die Rechtsverordnung sollte daher für verschiedene Lösungsansätze offen sein sowie die Wirksamkeit, Datenschutzfreundlichkeit und Wettbewerbskonformität der Dienste sicherstellen.

Ein Anforderungspapier des vzbv an die Rechtsverordnung sowie ein Kurzgutachten im Auftrag des vzbv finden Sie im Download-Bereich.

Downloads

Anforderungen des vzbv an die Rechtsverordnung des Bundes nach §26 Absatz 2 TTDSG | 3. November 2021

Anforderungen des vzbv an die Rechtsverordnung des Bundes nach §26 Absatz 2 TTDSG | 3. November 2021

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Kurzgutachten zur Auslegung des § 26 TTDSG

Kurzgutachten zur Auslegung des § 26 TTDSG

durch Rechtsanwalt Dr. Carlo Piltz im Auftrag des vzbv | November 2021

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PDF | 293.09 KB

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Verbrauchergerechtes Bonitäts-Scoring | 7. Dezember 2023

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Sicherstellung eines transparenten und nachvollziehbaren Verfahrens, Schutz vor willkürlichen und ungenauen Bonitäts-Bewertungen und Schaffung einer neutralen und kompetenten Aufsichtsstruktur

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Bundespreis Verbraucherschutz 2022: SECUSO

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Digitales und Medien – Politik für Verbraucher

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Klaus Müller Grußwort Digitalgipfel 2019

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