Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft hat seine Verhaltensregeln bei der an Kinder gerichteten Lebensmittelwerbung aktualisiert. Diese gelten ab dem 01.06.2021. Aus Sicht des vzbv führen die neuen minimalen Einschränkungen der Werbewirtschaft nicht dazu, die an Kinder gerichtete Vermarktung ungesunder Lebensmittel zu unterbinden. Daher fordert der vzbv die Bundesregierung auf, strengere gesetzliche Regeln auf den Weg zu bringen statt weiterhin auf freiwillige Selbstverpflichtungen zu setzen. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, kommentiert:
Die neuen, freiwilligen Regeln des ZAW sind ein durchsichtiges Täuschungsmanöver. Der Verband, in dem sich die Werbewirtschaft, Lebensmittel-, Alkohol- und Tabakindustrie zusammengeschlossen hat, nimmt lediglich kosmetische Korrekturen vor, die Kinder und Jugendliche weiterhin nicht wirksam schützen werden.
Auch weiterhin will sich die Wirtschaft erlauben, ungesunde Lebensmittel mit einem hohen Zucker-, Fett- und Salzgehalt an Kinder zu vermarkten. Sie verspricht lediglich, dies nicht mehr in Kombination mit Gesundheitsversprechen zu tun. Unklar ist zudem, ab wann genau der Zucker-, Fett- und Salzgehalt so hoch ist, dass die neue Regel greift. Die Gestaltung von Verpackungen ist überhaupt nicht von den Regeln erfasst. Das ist ein Armutszeugnis.
Bundesernährungsministerin Julia Klöckner darf nicht länger auf die Selbstregulierung der Lebensmittelindustrie setzen und muss den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Fehlernährung und Übergewicht endlich selbst in die Hand nehmen. Für das an Kinder gerichtete Lebensmittelmarketing braucht es strenge gesetzliche Regelungen. Das wünschen sich laut einer Umfrage des vzbv auch über 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher. Bund und Bundesländer müssen dringend tätig werden. An Kinder gerichtete Werbung und Verpackungsgestaltung bei Lebensmitteln sollte künftig nur noch zulässig sein, wenn die Lebensmittel den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation entsprechen.