- Zehn europäische Verbraucherverbände werfen Google Verstöße gegen die DSGVO vor und gehen dagegen vor.
- Der Vorwurf: Der Konzern nutzt täuschendes Design, unklare Sprache und irreführende Auswahlmöglichkeiten, damit Verbraucher:innen einer weitreichenden Datenverarbeitung zustimmen.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Google abgemahnt.
Beim Anlegen eines Google-Kontos verleite der Internetkonzern Verbraucher:innen dazu, der Überwachung durch das Unternehmen zuzustimmen – obwohl die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein datensparsames Design sowie datenschutzfreundliche Voreinstellungen vorschreibt.
So der Vorwurf von zehn europäischen Verbraucherverbänden, die nun unter dem Dach der europäischen Vebraucherorganisation BEUC mit verschiedenen Mitteln gegen Google vorgehen:
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Google abgemahnt.
„Google stellt bei der Registrierung nicht die datenschutzfreundlichsten Optionen zur Verfügung und macht es Nutzer:innen unnötig schwer, ihre persönlichen Daten zu schützen. Der vzbv hat Google deshalb im Rahmen einer gemeinsamen Aktion mit anderen europäischen Verbraucherverbänden abgemahnt“, sagt Rosemarie Rodden, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv.
- Die Verbraucherorganisationen dTest (Tschechische Republik), Forbrukerrådet (Norwegen), EKPIZO and KEPKA (Griechenland), UFC-Que Choisir (Frankreich) and ZPS (Slowenien) haben DSVGO-Beschwerden bei ihren Datenschutzbehörden eingereicht.
- Consumentenbond (Niederlande), Forbrugerrådet Tænk (Dänemarkt) and Sveriges Konsumenter (Schweden) haben ihre Aufsichtsbehörden angeschrieben, um sie auf Googles Praktiken aufmerksam zu machen.
- Auch US-amerikanische Verbraucherverbände, die dem Netzwerk Transatlantic Consumer Dialogue (TACD) angehören, haben ein Schreiben an die Federal Trade Commission (FTC) versandt.