CO2-Bepreisung klimawirksam und fair gestalten

BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Klimaschutz, Hände halten die Erde

Quelle: Valmedia - AdobeStock

Die CO2-Bepreisung muss das Klima wirksam schützen und zugleich sozial ausgewogen gestaltet sein. 

- Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen

Der vzbv unterstützt die Klimaziele der Bundesregierung. Darüber hinaus muss die Abhängigkeit von Energieimporten, insbesondere Gas und Öl, drastisch gesenkt werden. Die CO2-Bepreisung ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen den Klimawandel, um für klimaverträglicheres Verhalten zu sorgen. Wichtig ist, dass die privaten Haushalte über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entlastet werden. Das Klimageld kommt den Verbraucher:innen direkt zugute und entlastet zudem die Haushalte mit geringem Einkommen überdurchschnittlich. Die CO2-Bepreisung muss in einen klimapolitischen Maßnahmenkatalog eingebettet werden.

„Um (…) für sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energiepreise zu sorgen, werden wir die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis beenden.“ (…) „Wir setzen auf einen steigenden CO2-Preis als wichtiges Instrument, verbunden mit einem starken sozialen Ausgleich und werden dabei insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen unterstützen.“ (…) „Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).“ (…) „Wir wollen eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits erreichen. Wir wollen zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführen, das die Umlage des CO2-Preises nach BEHG regelt. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin bzw. Mieter geteilt.“

  • Der vzbv fordert die vollständige Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung über ein Klimageld in Form eine Pro-Kopf-Pauschale an die Gruppe der privaten Haushalte. 
  • Der vzbv fordert eine Aufteilung des CO2-Preises im Wärmebereich zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen je zur Hälfte, ist aber auch für vergleichbare Vorschläge offen.

Die Abschaffung der EEG-Umlage ist zum 01.07.2022 geplant. Dagegen fehlt die die Einführung des Klimageldes.

Der vzbv begrüßt, dass die Entlastung im Rahmen der Senkung der EEG-Umlage an die privaten Haushalte vollständig weitergeleitet werden soll. Er kritisiert, dass die Bundesregierung keine sichtbaren Aktivitäten zur Einführung des Klimageldes initiiert hat.

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