Der Nutri-Score - ein erweitertes Nährwertkennzeichen mit Ampelfarben - erleichtert es Verbraucher:innen, gesünder einzukaufen. Der Nutri-Score ist wissenschaftlich basiert, unabhängig erarbeitet und auf seine Wirkung überprüft. Er wird in Deutschland und weiteren europäischen Ländern von den jeweiligen Regierungen empfohlen und kann von Lebensmittelunternehmen freiwillig verwendet werden.
Der Nutri-Score ergänzt die Nährwerttabelle auf der Rückseite von Lebensmittelverpackungen. Um gesünder einkaufen und Produkte miteinander vergleichen zu können, benötigt es eine klare Kennzeichnung auf der Vorderseite aller Produkte. Bisher ist es den Lebensmittelunternehmen in Deutschland freigestellt, ihre Produkte mit dem Nutri-Score zu kennzeichnen.
Über eine einheitliche und verpflichtende Nährwertkennzeichnung kann nur der europäische Gesetzgeber entscheiden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die europaweite Einführung des Nutri-Score. Ziel ist ein einheitliches Kennzeichnungssystem in der EU zu etablieren und eine EU-weite Verpflichtung zur Verwendung des Nutri-Score für Lebensmittelunternehmen zu erreichen.
Der vzbv fordert
den Nutri-Score, als EU-weite, einheitliche und verpflichtende Nährwertkennzeichnung. Dafür muss sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene einsetzen.
Lebensmittelunternehmen in Deutschland auf, den Nutri-Score freiwillig zu verwenden.
Quelle: Christine Blohmann, Die Hoffotografen
Ramona Pop
Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband
Der Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, dass der Nutri-Score noch zu selten auf Lebensmitteln angegeben wird. Damit der Nutri-Score seine volle Wirkung entfalten kann, muss er aber auf allen Lebensmitteln zu finden sein. Nur dann können Verbraucher:innen alle Produkte miteinander vergleichen. Die Bundesregierung muss sich daher bei der Europäischen Kommission für den verpflichtenden Nutri-Score in Europa einsetzen.
Europa ist eine Erfolgsgeschichte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber Europa kann mehr! Der vzbv fordert die neugewählten Abgeordneten des Europäischen Parlamentes und die neue Europäische Kommission auf, Alltagsprobleme von Verbraucher:innen in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen.
Als freiwilliges Label soll der Nutri-Score dabei helfen, Lebensmittel mit besserer Nährstoffzusammensetzung zu erkennen. Bei einem Marktcheck im Frühjahr 2022 haben die Verbraucherzentralen allerdings noch immer zu wenige Produkte mit dem Nutri-Score im Handel gefunden.
Zur Zusammenfassung auf verbraucherzentrale.de
Noch zu wenige Lebensmittel mit Nutri-Score im Handel | Dezember 2022
Marktcheck der Verbraucherzentralen zur freiwilligen Nährwertkennzeichnung | Dezember 2022
Urteil vom 06.12.2023 | I-13 O 51/23 - nicht rechtskräftig | LG Bochum
„Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt“: Diese Werbeaussage auf einer Müsliverpackung der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG hat das Landericht Bochum für unzulässig erklärt. Grund dafür ist der zu geringe Magnesiumgehalt pro Portion.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gemeinsam mit dem Europäischen Verbraucherband BEUC und weiteren nationalen Verbraucherorganisationen der EU-Mitgliedstaaten Anforderungen an die mögliche Weiterentwicklung des Nutri-Score-Algorithmus aufgestellt. Mit einem gemeinsamen Brief haben sich die Verbraucherorganisationen an ihre nationalen Regierungen gewandt, in Deutschland an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft tragen nicht dazu bei, Kinder wirksam vor dem Marketing für unausgewogene Lebensmittel zu schützen. Das ist das Fazit des vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beauftragten Berichts „Lebensmittel mit Kinderoptik und deren Bewerbung“.
Zur Pressemeldung
Dokumente (2)
Nutri-Score: Nährwerte auf den ersten Blick vergleichen
Faktenblatt der Verbraucherzentralen zur Nährwertkenntzeichnung | September 2022
Urteil vom 06.12.2023 | I-13 O 51/23 - nicht rechtskräftig | LG Bochum
„Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt“: Diese Werbeaussage auf einer Müsliverpackung der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG hat das Landericht Bochum für unzulässig erklärt. Grund dafür ist der zu geringe Magnesiumgehalt pro Portion.
Urteil vom 27.05.2021 | 29 U 3902/20 | Oberlandesgericht München
Erfolg gegen irreführende Werbung bei Nahrung für Kleinkinder: Das LG München I hat einer Klage des vzbv gegen die Hipp GmbH & Co. Vertrieb KG Recht gegeben. Demnach sind mehrdeutige Werbeaussagen zum angeblichen Vitamin D- und Calciumbedarf von Kindern bei Milchersatzprodukten untersagt.
Die vom Süßwarenhersteller Storck auf Bonbon-Verpackungen abgedruckten Vitamin- und Nährwerttabellen waren unzulässig. Das hat das Kammergericht in Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die August Storck KG entschieden und damit die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin zurückgewiesen.
Urteil vom 13.06.2019 | Az. 1-4 U 130/18 | Oberlandesgericht Hamm
Zu diesem Urteil existiert bereits ein aktuelleres Urteil
Das Landgericht Bielefeld hat der Dr. Oetker Nahrungsmittel KG untersagt, auf der Vorderseite von Müsli-Verpackungen die Nährwertinformationen lediglich für eine Mischportion aus Müsli und fettarmer Milch anzugeben. Das sei nur zulässig, wenn zusätzlich der Kaloriengehalt pro 100 Gramm des Produkts genannt werde.
Die Reduktionsstrategie der Bundesregierung soll unser Essen gesünder machen und im kommenden Jahr soll der Nutri-Score als erweiterte, freiwillige Nährwertkennzeichnung starten. Alles auf dem richtigen Wege also in der deutschen Ernährungspolitik? Darüber will der vzbv beim Verbraucherpolitischen Forum auf der Internationalen Grünen Woche 2020 diskutieren.
Eine große Mehrheit der Verbraucher:innen wünscht sich verlässliche Angaben über die Herkunft der Lebensmittel, die sie kaufen. Am Markt gibt es eine schier unüberschaubare Zahl von Regional-Siegeln und Markennamen, die regionale Herkunft suggerieren.
Verbraucher:innen ärgern sich über Darstellungen und Aussagen auf der Lebensmittelverpackung, die etwas suggerieren, was nicht der tatsächlichen Beschaffenheit des Produkts entspricht.
Die Mehrheit der Verbraucher:innen in Deutschland will keine Gentechnik im Essen, auf dem Acker oder im Stall. Sie wünschen sich mehrheitlich strenge Kriterien an die Sicherheits- und Risikoprüfung für gentechnisch veränderte Pflanzen und eine eindeutige Kennzeichnung.