Datum: 25.05.2020

Zwei Jahre DSGVO: ePrivacy-Verordnung muss kommen

EU-Ratspräsidentschaft bietet Chance für eine verbraucherfreundliche Lösung

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  • Die DSGVO ist ein Gewinn für Verbraucher.
  • Es sind weitere Rechtsakte wie die ePrivacy-Verordnung erforderlich, um etwa Kommunikationsdaten umfassend zu schützen.
  • Die Bundesregierung muss ihre Ratspräsidentschaft nutzen, um eine verbraucher- und datenschutzfreundliche Positionierung des EU-Rats zu erzielen.

Seit nunmehr zwei Jahren gilt ein einheitliches Datenschutzrecht in ganz Europa. Das Recht auf den Schutz der personenbezogenen Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher wurden mit ihr gestärkt. Dennoch sind weitere Rechtsakte erforderlich, um die DSGVO zu konkretisieren und zu ergänzen.

Ein wichtiges Element, die Rechte der Menschen in der elektronischen Kommunikation sicherzustellen, fehlt weiterhin: Die ePrivacy-Verordnung, die die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation gewährleisten soll. Diese sollte ursprünglich gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten im EU-Rat können sich jedoch seit Jahren nicht auf eine gemeinsame Position einigen.

ePrivacy-Verordnung muss endlich kommen

 „Gerade unsere derzeit verstärkte Abhängigkeit von den modernen Kommunikationsmitteln, aber auch die Debatten um die Corona-Apps haben in den letzten Wochen gezeigt, wie wichtig und notwendig diese Verordnung ist“, so Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien des vzbv. „Telekommunikationsanbietern sollte es nur mit Einwilligung oder unter strengen Voraussetzungen erlaubt werden, Kommunikationsdaten, wie beispielsweise Kontakt- oder Standortdaten, zu verarbeiten. Die Bundesregierung muss sich daher im Rahmen der kommenden deutschen Ratspräsidentschaft für eine verbraucherfreundliche ePrivacy-Verordnung einsetzen.“

Die ePrivacy-Verordnung soll für den besonders sensiblen Bereich der elektronischen Kommunikation die DSGVO detaillieren und ergänzen. In der Verordnung soll beispielsweise geregelt werden, unter welchen Umständen Kommunikationsanbieter, wie die Telekom, Skype oder WhatsApp die Kommunikationsdaten ihrer Nutzer verarbeiten dürfen.

Regelungen für algorithmische Entscheidungen

Darüber hinaus braucht es nach Ansicht des vzbv europäische Regeln für algorithmische Systeme und Künstliche Intelligenz. „Die EU-Kommission schlägt in ihrem Weißbuch zur KI zwar verpflichtende Anforderungen für hochriskante algorithmische Systeme vor. Leider ist die Definition von Hochrisiko-Sektoren, für die diese Anforderungen gelten würden, zu eng gefasst. Viele Systeme mit einem hohen Schadenspotenzial wären somit nicht erfasst“, kritisiert Ehrig. „Wichtig wären stattdessen horizontale Regelungen zur Gestaltung und Zulässigkeit von algorithmischen Systemen und Künstlicher Intelligenz.“

Eine solche Regulierung sollte einem risikoadaptierten Regulierungsansatz folgend ferner Vorgaben zu Betroffenenrechten, Transparenz, Aufsichtsinstitutionen und -strukturen, sowie zur technischen Absicherung der Rechtmäßigkeit der Systeme machen.

Forderungen an die EU-Kommission zur Fortentwicklung des Datenschutzes

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Verein Digitale Gesellschaft hat der vzbv bereits Ende April im Rahmen einer Konsultation acht Forderungen an die Europäische Kommission gerichtet, wie der Datenschutz über die DSGVO hinaus weiterentwickelt werden sollte. Die Europäische Kommission ist gemäß Artikel 97 DSGVO verpflichtet, die DSGVO regelmäßig zu überprüfen und zu bewerten. Die Ergebnisse der Evaluation werden Mitte Juni erwartet.

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Florian Glatzner, Referent Team Digitales und Medien

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