Urteil vom 20.03.2025 | C-203/22 | EuGH
Verbraucher:innen, die von automatisierten Bonitätsbeurteilungen betroffen sind, haben das Recht, eine Erläuterung zu erhalten, die es ihnen ermöglicht, die Entscheidungsfindung nachzuvollziehen und anzufechten.
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