Urteil vom 16.10.2024 | 14-25 (100) | Landgericht Berlin
Das Landgericht Berlin hat der voxenergie GmbH untersagt, Kund:innen dazu aufzufordern, einen gerade erst abgeschlossenen Mobilfunkvertrag um weitere 24 Monate zu verlängern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte kritisiert, dass durch die Verlängerung die gesetzlich zulässige Vertragsbindung von höchstens 24 Monaten überschritten werde.
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