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Datum: 09.09.2022

Fernwärme muss verbraucherfreundlicher werden

vzbv-Stellungnahme zu Vorschlägen des BMWK zur Novelle der Fernwärme-Verordnung und zum Konzept für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung

  • Ausbau von Wärmenetzen geht nur mit mehr Verbraucherschutz.
  • Bundesregierung muss Verbraucherschutz-Niveau für Fernwärme-Kund:innen an den Strom- und Gasbereich anpassen.
  • Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung gewonnene Daten müssen zur Verbesserung von Markttransparenz genutzt werden.
Frau neben Heizungsanlage im Gebäude

Quelle: creativefamily - Adobe Stock

Fernwärme gilt als ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Energieversorgung der Zukunft. Die Bundesregierung plant deshalb die Fernwärmeversorgung deutlich auszubauen und dabei den Anteil von klimaneutral erzeugter Wärme zu vergrößern. Gleichzeitig sollen die Regeln zum Verhältnis zwischen den Fernwärmeversorgungsunternehmen und ihren Kund:innen modernisiert werden. Nach Auffassung des vzbv muss der aktuelle Vorschlag des BMWK zur Novellierung der Fernwärme-Verordnung allerdings noch an vielen Stellen verbraucherfreundlicher werden.

„Es ist richtig, dass im Rahmen der Energiewende die Fernwärmenetze ausgebaut und mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Damit könnten auch viele Öl- und Gasheizungen in den privaten Haushalten ersetzt werden. Voraussetzung für den Ausbau ist aber für den vzbv die deutliche Stärkung der Verbraucherrechte bei der Fernwärme“, sagt Dr. Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen beim vzbv. „Die vorgeschlagenen Verbesserungen hinsichtlich der Informationspflichten für Fernwärmeversorgungsunternehmen und zur Erhöhung der Transparenz gegenüber den Fernwärme-Kund:innen sind zu begrüßen. Dagegen muss die Anpassungsmöglichkeit der vereinbarten Leistung an den tatsächlichen Heizungsbedarf bestehen bleiben“, so Engelke.

Derzeit beziehen etwa 14 Prozent aller Haushalte in Deutschland Fernwärme. Die Bundesregierung plant die Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung. Dies hätte wahrscheinlich auch zur Folge, dass der Anteil von Fernwärme an der Wärmeversorgung insgesamt in den nächsten Jahren deutlich steigen wird. Fernwärme würde damit immer relevanter für die Energieversorgung werden. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass mit der Novelle der Fernwärme-Verordnung ein der Strom- und Gasversorgung vergleichbares Verbraucherschutz-Niveau für Fernwärme-Kund:innen sichergestellt wird und die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung gewonnenen Daten zur Verbesserung der Transparenz im Fernwärmemarkt genutzt werden.

Die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes der letzten 20 Jahre ist am Fernwärmemarkt weitgehend vorbeigegangen. Dies ist zum Teil systemisch begründet, da es sich bei Wärmenetzen in der Regel um natürliche Monopole handelt. Aber auch eine Regulierung dieser Monopolmärkte hat nicht stattgefunden, weshalb die Stellung der Verbraucher:innen gegenüber dem Fernwärmeversorgungsunternehmen ungleich schwächer ist, als im Strom- oder Gasmarkt. So sind die Verbraucher:innen ohne Wettbewerb und ohne Regulierung den Preisforderungen und Konditionen des Versorgers weitestgehend ausgeliefert. Weder können sie sich gegen eine übermäßige Preiserhöhung zur Wehr setzen, noch können sie ihr ausweichen. Das gilt selbst dann, wenn das Unternehmen in laufenden Verträgen die vertraglich vereinbarten Klauseln zur automatischen Preisanpassung (Preisänderungsklauseln) oder andere Vertragsinhalte einseitig ändert.

Auch die Datenlage hinsichtlich des Fernwärmemarktes ist sehr schlecht. So lässt sich derzeit noch nicht einmal eine gesicherte Aussage zur Anzahl der Wärmenetze in Deutschland machen. Verbraucher:innen haben dementsprechend auch so gut wie keine Möglichkeit Informationen zu Preis, eingesetztem Energieträger und zu allgemeinen Versorgungsbedingungen unterschiedlicher Anbieter miteinander zu vergleichen.

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Ausbau von Wärmenetzen geht nur mit mehr Verbraucherschutz

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