Datum: 20.06.2023

Gaspreise: vzbv stoppt überhöhte Abschläge

Landgericht Frankfurt am Main gibt Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die eprimo GmbH statt

  • Gasversorger kündigte im Februar trotz Gaspreisbremse eine drastische Erhöhung der Abschlagszahlungen an.
  • Statt eine Entlastung zu erhalten, sollten Kund:innen ein Vielfaches der bisherigen Abschläge zahlen.
  • LG Frankfurt am Main: Erhöhung der Abschläge war rechtswidrig.
Paar kontrolliert skeptisch die Stromrechnung auf dem Wohnzimmersofa

Quelle: motortion - Adobe Stock

Der Energieversorger eprimo darf im Zusammenhang mit der Gaspreisbremse keine höheren Abschlagszahlungen von seinen Kund:innen verlangen. Entsprechende Ankündigungen vom Februar 2023 sind rechtswidrig, entschied das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

„Statt die Abschläge mit Inkrafttreten der Gaspreisbremse zu senken, hat sie eprimo willkürlich auf horrende Beträge angehoben und damit viele Kundinnen und Kunden geschockt“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Es ist wichtig, dass die Gerichte solchen Praktiken schnell einen Riegel vorschieben, damit das gesetzliche Ziel einer Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht von einzelnen Anbietern ins Gegenteil verkehrt wird.“

Drastisch erhöhte Abschläge trotz Gaspreisbremse

eprimo hatte Gaskunden im Februar über die Entlastung durch die Gaspreisbremse und eine „Anpassung“ ihrer monatlichen Abschlagszahlungen informiert. Von einer Entlastung konnte jedoch keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Abschläge wurden teilweise um ein Vielfaches erhöht. So sollte eine Kundin ab März 2023 horrende 875 Euro statt bisher 280 Euro im Monat zahlen – obwohl sie wegen der Gaspreisbremse für 80 Prozent ihres prognostizierten Verbrauchs nur noch einen Arbeitspreis von 12,00 statt 17,14 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss. Nach Auffassung der vzbv war die Erhöhung in keinster Weise nachvollziehbar und rechtswidrig.

Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen eprimo

Das Gericht gab dem Antrag des vzbv auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Energieversorger in allen Punkten statt. Die Erhöhung der Abschlagszahlungen verstoße gegen das Energiewirtschaftsgesetz, das eine am Verbrauch orientierte Berechnung der Abschläge verlangt. Eine solche Berechnung würde in den von den Verbraucherschützern vorgelegten Fällen zu einer Reduzierung, nicht aber zu einer Erhöhung der Beiträge führen.

Außerdem habe eprimo unzureichend über die Entlastungen aus der Gaspreisbremse informiert. In besonderem Maße unverständlich sei es für Kund:innen, wie der künftige Abschlag berechnet werde. Die geforderten Abschläge ließen sich unter Zugrundelegung des Grundpreises, des reduzierten Arbeitspreises und des Jahresverbrauchs nicht nachvollziehen, so das Gericht.

Die eprimo GmbH hat gegenüber dem vzbv erklärt, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main als nach Bestandskraft und Wirkung einem rechtskräftigen Hauptsachetitel gleichwertig anzuerkennen und auf alle Rechte des Vorgehens gegen den Titel, soweit auch ein Vorgehen gegen einen rechtskräftigen Hauptsachetitel ausgeschlossen wäre, zu verzichten.

Datum der Urteilsverkündung: 30.05.2023
Aktenzeichen: Az. 3-06 O 13/23 - rechtskräftig
Gericht: Landgericht Frankfurt am Main

Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main | Az. 3-06 O 13/23-  rechtskräftig

Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main | Az. 3-06 O 13/23- rechtskräftig

Ansehen
PDF | 4.55 MB

Alles zum Thema: Preiskrise

Artikel (150)
Dokumente (32)
Mogelpackungen - Verbrauchertäuschung auf den zweiten Blick

Mogelpackungen - Verbrauchertäuschung auf den zweiten Blick

Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu Shrinkflation und Skimpflation | Juni 2024

Ansehen
PDF | 272.26 KB
Verbraucher:innen besser vor Energiesperren schützen

Verbraucher:innen besser vor Energiesperren schützen

Kurzstellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) | April 2024

Ansehen
PDF | 94.27 KB
vzbv-Bericht Strom- und Gaspreise

vzbv-Bericht Strom- und Gaspreise

Preismonitoring Strom und Gas der Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverband von Januar 2023 bis Januar 2024 I März 2024

Ansehen
PDF | 513.48 KB
Transparenz der Energiemärkte wichtig

Transparenz der Energiemärkte wichtig

Kurzstellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Bundeskartellamt erstellten Fragebögen im Rahmen des Energie Monitorings 2024 | 14.  Februar 2023

Ansehen
PDF | 126.11 KB
Mehrkosten Fernwärme nach dem vorzeitigen Ende der Energiepreisbremsen

Mehrkosten Fernwärme nach dem vorzeitigen Ende der Energiepreisbremsen

Sondererhebung zum Preismonitoring Fernwärme des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. I Januar 2024

Ansehen
PDF | 171.87 KB
Urteile (6)
Videos & Grafiken (27)
Verbraucher:innen erwarten von der Bundesregierung Maßnahmen gegen hohe Preise

Quelle: Telefonbefragung von forsa im Auftrag des vzbv

Verbrauchererwartungen 2024

Verbraucher:innen erwarten von der Bundesregierung Maßnahmen gegen hohe Preise

Vorschau
PNG | 562.26 KB | 4724x2657
Inflation und steigende Preise sind größte Sorge der Verbraucher:innen

Quelle: Telefonbefragung von forsa im Auftrag des vzbv

Verbrauchererwartungen 2024

Inflation und steigende Preise sind größte Sorge der Verbraucher:innen

Vorschau
PNG | 452.15 KB | 4724x2657
 Knapp die Hälfte der Verbraucher:innen blickt eher negativ auf das Jahr 2024 | Frage: Wenn Sie an Ihre persönliche Situation als Verbraucher oder Verbraucherin denken: Wie blicken Sie dem Jahr 2024 entgegen – eher positiv oder eher negativ?

Quelle: Telefonbefragung von forsa im Auftrag des vzbv

Verbrauchererwartungen 2024

Knapp die Hälfte der Verbraucher:innen blickt eher negativ auf das Jahr 2024 | Frage: Wenn Sie an Ihre persönliche Situation als Verbraucher oder Verbraucherin denken: Wie blicken Sie dem Jahr 2024 entgegen – eher positiv oder eher negativ?

Vorschau
PNG | 516.21 KB | 4724x2657
Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Einschränkung-aufgrund-steigender-Preise kurz.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

Vorschau
PNG | 540.34 KB | 4724x2657
Nur knapp ein Viertel macht sich keine Sorgen vor finanziellen Belastungen durch die Energiepreiskrise.

Energiepreiskrise: 76 Prozent wegen finanzieller Belastung besorgt

Nur knapp ein Viertel macht sich keine Sorgen vor finanziellen Belastungen durch die Energiepreiskrise.

Vorschau
JPG | 722.99 KB | 4724x2657
Termine (5)

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Kerstin Hoppe

Kerstin Hoppe

Referentin Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0