Datum: 15.05.2023

Stromanbieter: vzbv klagt erfolgreich gegen Preiserhöhung

Fuxx-Die Sparenergie GmbH hatte Abschläge trotz Preisgarantie drastisch erhöht

  • Stromanbieter kündigte trotz Preisgarantie eine drastische Erhöhung der Abschlagszahlungen aufgrund der Energiekrise an.
  • Unternehmen war nicht zu Preiserhöhungen berechtigt.
  • Landgericht Hamburg: Kund:innen wurden durch einseitige Erklärung der höheren Abschlagszahlungen in die Irre geführt.
Paar kontrolliert skeptisch die Stromrechnung auf dem Wohnzimmersofa

Quelle: motortion - Adobe Stock

Das Landgericht Hamburg hat dem Energieversorger Fuxx-Die Sparenergie verboten, Abschlagszahlungen für Stromlieferungsverträge ohne wirksame Preiserhöhungen anzuheben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt, weil der Stromdiscounter trotz Preisgarantie während der laufenden Abrechungsperiode eine massive Erhöhung der Abschläge angekündigt hatte. Laut Gericht sind Kund:innen nicht verpflichtet, die höheren Beträge zu zahlen.

„Immer wieder versuchen Energieversorger, völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken – zuletzt sogar trotz Strompreisbremse“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Das Urteil ist ein klares Signal an die Anbieter, sich bei der Kalkulation der Abschläge an die vertraglichen und gesetzlichen Regeln zu halten.“

Drastische Erhöhung der monatlichen Abschläge

Fuxx hatte im Herbst 2021 Kund:innen per E-Mail mitgeteilt, dass sich ihr „monatlicher Zahlbetrag“ wegen der Energiekrise und den entsprechend gestiegenen Kosten ab dem kommenden Monat erhöht. So sollte ein Kunde statt 69 Euro künftig 106 Euro im Monat zahlen – obwohl das Abrechungsjahr noch nicht vorbei war und der zugrunde gelegte Stromverbrauch geringer war als zuvor. Betroffene Kund:innen hatten zudem Verträge mit einer eingeschränkten Preisgarantie abgeschlossen. Demnach waren Preiserhöhungen infolge gestiegener Strombeschaffungskosten 24 Monate lang ausgeschlossen.

Erhöhung der Abschläge war unzulässig

Das Landgericht Hamburg schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Erhöhung der Abschlagszahlungen rechtswidrig war. Eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Kosten sei wegen der eingeschränkten Preisgarantie vertraglich nicht zulässig gewesen. Das Unternehmen habe gegenüber seinen Kund:innen dagegen angegeben, dass es zur einseitigen Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten berechtigt war. Das sei unwahr und irreführend, so das Gericht.

Fuxx-Die Sparenergie GmbH hat seine Berufung nach Hinweisbeschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (15 U 44/23) zurückgenommen. Damit ist das Urteil des LG Hamburg rechtskräftig.

Datum der Urteilsverkündung: 30.03.2023
Aktenzeichen: 312 O 61/22 – rechtskräftig
Gericht: Landgericht Hamburg

Urteil des LG Hamburg vom 30.03.2023, Az. 312 O 61/22 – rechtskräftig

Urteil des LG Hamburg vom 30.03.2023, Az. 312 O 61/22 – rechtskräftig

Ansehen
PDF | 3.66 MB

Alles zum Thema: Preiskrise

Artikel (153)
Dokumente (32)
Mogelpackungen - Verbrauchertäuschung auf den zweiten Blick

Mogelpackungen - Verbrauchertäuschung auf den zweiten Blick

Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu Shrinkflation und Skimpflation | Juni 2024

Ansehen
PDF | 272.26 KB
Verbraucher:innen besser vor Energiesperren schützen

Verbraucher:innen besser vor Energiesperren schützen

Kurzstellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) | April 2024

Ansehen
PDF | 94.27 KB
vzbv-Bericht Strom- und Gaspreise

vzbv-Bericht Strom- und Gaspreise

Preismonitoring Strom und Gas der Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverband von Januar 2023 bis Januar 2024 I März 2024

Ansehen
PDF | 513.48 KB
Transparenz der Energiemärkte wichtig

Transparenz der Energiemärkte wichtig

Kurzstellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Bundeskartellamt erstellten Fragebögen im Rahmen des Energie Monitorings 2024 | 14.  Februar 2023

Ansehen
PDF | 126.11 KB
Mehrkosten Fernwärme nach dem vorzeitigen Ende der Energiepreisbremsen

Mehrkosten Fernwärme nach dem vorzeitigen Ende der Energiepreisbremsen

Sondererhebung zum Preismonitoring Fernwärme des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. I Januar 2024

Ansehen
PDF | 171.87 KB
Urteile (6)
Umfragen (13)
Termine (5)
Videos & Grafiken (27)
Verbraucher:innen erwarten von der Bundesregierung Maßnahmen gegen hohe Preise

Quelle: Telefonbefragung von forsa im Auftrag des vzbv

Verbrauchererwartungen 2024

Verbraucher:innen erwarten von der Bundesregierung Maßnahmen gegen hohe Preise

Vorschau
PNG | 562.26 KB | 4724x2657
Inflation und steigende Preise sind größte Sorge der Verbraucher:innen

Quelle: Telefonbefragung von forsa im Auftrag des vzbv

Verbrauchererwartungen 2024

Inflation und steigende Preise sind größte Sorge der Verbraucher:innen

Vorschau
PNG | 452.15 KB | 4724x2657
 Knapp die Hälfte der Verbraucher:innen blickt eher negativ auf das Jahr 2024 | Frage: Wenn Sie an Ihre persönliche Situation als Verbraucher oder Verbraucherin denken: Wie blicken Sie dem Jahr 2024 entgegen – eher positiv oder eher negativ?

Quelle: Telefonbefragung von forsa im Auftrag des vzbv

Verbrauchererwartungen 2024

Knapp die Hälfte der Verbraucher:innen blickt eher negativ auf das Jahr 2024 | Frage: Wenn Sie an Ihre persönliche Situation als Verbraucher oder Verbraucherin denken: Wie blicken Sie dem Jahr 2024 entgegen – eher positiv oder eher negativ?

Vorschau
PNG | 516.21 KB | 4724x2657
Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

Einschränkung aufgrund steigender Preise

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

Vorschau
PNG | 540.34 KB | 4724x2657
Nur knapp ein Viertel macht sich keine Sorgen vor finanziellen Belastungen durch die Energiepreiskrise.

Energiepreiskrise: 76 Prozent wegen finanzieller Belastung besorgt

Nur knapp ein Viertel macht sich keine Sorgen vor finanziellen Belastungen durch die Energiepreiskrise.

Vorschau
JPG | 722.99 KB | 4724x2657

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Kerstin Hoppe

Kerstin Hoppe

Referentin Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0