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Datum: 21.08.2023

Wechselbereitschaft bei Strom und Gas gering

Befragung: Großteil der Haushalte hat weder den Strom- oder Gastarif gewechselt noch in naher Zukunft einen Anbieterwechsel geplant

  • Die Mehrheit der Haushalte erhielt laut repräsentativer forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv zwischen Januar und Mai 2023 eine Strompreiserhöhung.
  • Über 80 Prozent der Haushalte haben weder den Strom- oder Gastarif gewechselt noch zukünftig einen Wechsel geplant.
  • Für gut jeden fünften Haushalt liegt zum Befragungszeitpunkt der Arbeitspreis sowohl für Strom als auch für Gas oberhalb des Energiepreisdeckels.
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Über 80 Prozent der Privathaushalte haben von Januar bis Mai 2023 weder den Strom- oder Gastarif gewechselt noch einen Anbieterwechsel geplant. Das ergab eine haushaltsrepräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dabei sinken die Arbeitspreise für Strom und Gas seit Jahresbeginn und liegen in den untersuchten Großstädten im Durchschnitt deutlich unter den Energiepreisbremsen.

„Verbraucher:innen sind ihrem Strom- und Gasanbieter mehrheitlich treu, obwohl Anbieter im Zuge der Energiekrise vielfach die Preise erhöht haben“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Wie eine aktuelle repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des vzbv zeigt, war zwischen Januar und Mai 2023 die Mehrheit der Haushalte von gestiegenen Stromkosten betroffen (57 Prozent). 42 Prozent der Haushalte, die Gas beziehen, erhielten eine Gaspreiserhöhung.

Obwohl seit Jahresbeginn sowohl für Strom als auch für Gas die Angebotspreise für Neukund:innen sinken, blieb das Wechselverhalten von Verbraucher:innen sehr zurückhaltend. 83 Prozent der Haushalte haben zum Befragungszeitpunkt weder den Stromtarif gewechselt noch es in Zukunft geplant. Bei Haushalten, die Gas beziehen, sind es 85 Prozent. Dabei spielt es keine erhebliche Rolle, ob diese Haushalte seit Januar 2023 von einer Preiserhöhung ihres Energieanbieters betroffen waren oder der Arbeitspreis zum Befragungszeitpunkt oberhalb des Preisdeckels lag.

Preisbremsen bis April 2024 verlängern

Um private Haushalte zu entlasten, hat die Bundesregierung im Januar 2023 Energiepreisbremsen eingeführt. Sie deckeln für einen Basisbedarf die Arbeitspreise der Stromlieferverträge für Privathaushalte bei 40 Cent/kWh und für Gaslieferverträge bei 12 Cent/kWh. Für Verbraucher:innen mit teuren Tarifen haben die Energiepreisbremsen ihre Wirkung entfaltet: Gut jeder fünfte Haushalt profitierte zum Zeitpunkt der Befragung von den Preisbremsen auf Strom und Gas (jeweils 21 Prozent). Bei ihnen lag der Arbeitspreis oberhalb der Preisbremsen.

Der vzbv begrüßt daher die aktuellen Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die Energiepreisbremsen-Gesetze bis zum 30. April 2024 zu verlängern. Dies hatte die Regierung bereits bei Einführung der Preisbremsen in Aussicht gestellt. „Private Haushalte wären so bei einem extremen Anstieg von Strom- und Gaspreisen auch im nächsten Winter geschützt“, sagt Pop. Für Strom- und Gaskunden sei es aber auch jetzt sinnvoll, die Verträge zu prüfen, so Pop. „Wer einen neuen Vertrag für Strom oder Gas abschließt, kann derzeit stark von den gesunkenen Preisen profitieren und viel Geld sparen.“

Hintergrund

Seit Jahresbeginn sind auf den Vergleichsportalen die Angebotspreise sowohl für Strom als auch für Gas stark gefallen. Dies zeigt ein vom vzbv monatlich durchgeführter Marktcheck von Strom- und Gaspreisen in den 14 bevölkerungsstärksten Städten Deutschlands. So lagen die auf den Vergleichsportalen günstigsten Angebotspreise für Neukund:innen im Mai – zeitnah zum Befragungszeitraum – bereits merklich unter der Strom- und Gaspreisbremse.

Auch im Juli 2023 liegen die günstigsten ermittelten Arbeitspreise bei einem neuen Sondervertrag für Strom in den untersuchten 14 Städten im Mittel bei 27 ct/kWh und für Gas bei durchschnittlich 8 ct/kWh. Damit befinden sich die günstigsten Arbeitspreise für Strom und Gas jeweils 33 Prozent unter den angesetzten Werten der Energiepreisbremsen.

Methode

Methode der Befragung: Computergestützte Telefoninterviews (CATI) auf Basis einer Dual-Frame Stichprobe (Mobilfunk und Festnetz). Grundgesamtheit: Deutschsprachige Energie(mit)entscheider:innen ab 18 Jahren. Stichprobengröße: 1.001 Haushalte (Strom: 1.001, Gas: 464). Statistische Fehlertoleranz: max. +/- 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Erhebungszeitraum: 17. April bis 5. Mai 2023, Institut: forsa.

Im Rahmen eines Marktchecks untersucht der vzbv außerdem monatlich die Strom- und Gastarife in den 14 bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund, Essen, Bremen, Dresden, Hannover und Nürnberg (zuletzt erhoben am 17. Juli 2023). Auf Basis des jeweils geltenden Grund- und Arbeitspreises werden repräsentative Gesamtpreise berechnet, wobei ein üblicher jährlicher Haushaltsverbrauch von 3.500 kWh für Strom und von 20.000 kWh für Gas angenommen wird. Neben Grundversorgungstarifen werden in dem Marktcheck auch die auf den meist genutzten Vergleichsportalen Check24 und Verivox angebotenen günstigsten Sondertarife erfasst.

Marktbeobachtung Energiemarkt | Bericht | August 2023

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Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zu Energiepreiserhöhungen und Wechselverhalten von Verbaucher:innen im Zuge der Energiepreisbremsen-Gesetze | August 2023

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Marktbeobachtung Energiemarkt  2023 | Tabellenband | August 2023

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