Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen des BMJ veröffentlicht.
Der Entwurf sieht vor, die Installation von Steckersolargeräten zu vereinfachen. Dafür sollen diese im Wohneigentumsrecht und im Mietrecht in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Der vzbv begrüßt diese Änderungen, da sie sowohl Wohnungseigentümer:innen als auch Mieter:innen einen einfacheren Zugang zu erneuerbaren Energien ermöglichen. Der Entwurf sieht zudem vor, die Möglichkeit zu schaffen, rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen durchzuführen.
Der vzbv fordert,
- die Stromerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen auf Dächern ebenfalls in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufzunehmen,
- eine Präsenzteilnahme von Wohnungseigentümer:innen an Eigentümerversammlungen nicht auszuschließen.