Datum: 25.09.2023

Wohnungsbaugipfel: Licht und Schatten für Verbraucher:innen

Statement von Ramona Pop zu den Maßnahmen der Bundesregierung für mehr Wohnungsbau

The portrait of Ramona Pop can be seen. Sheist holding a large card with the words "Verbraucherzentrale Bundesverband" on it. Various peaple are sitting in the background.

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Die Bundesregierung hat im Zuge des Wohnungsbaugipfels ein Maßnahmenpaket vorgestellt, um mehr Wohnraum in Deutschland zu schaffen. Am Gipfel nahm auch Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), teil, die das Maßnahmenpaket wie folgt kommentiert:

Das neue Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum heutigen Wohnungsbaugipfel enthält Licht und Schatten.

Es ist sicherlich sinnvoll, die Baukonjunktur kurzfristig anzukurbeln. Aber mittel- und langfristig werden diese Maßnahmen nicht ausreichen, um Wohnen und Energiekosten bezahlbar zu halten.

Die geplanten Vereinfachungen und Steuererleichterungen für die Bauwirtschaft sollten auch daran gekoppelt werden, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird und die Klimaziele nicht aus dem Blick geraten.

Mit dem Maßnahmenpaket verbessert die Bundesregierung kurzfristig die Förderbedingungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für die Beschleunigung der Wärmewende ist das ein gutes Zeichen. Allerdings sollten die Fördersätze für Maßnahmen an der Gebäudehülle dauerhaft angehoben werden, um attraktive Bedingungen und Planungssicherheit für alle Verbraucher:innen zu gewährleisten. Mittel- und langfristig sichert dies bezahlbare Energiekosten.

Zudem darf die Bundesregierung die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand nicht auf die lange Bank schieben, weder in Deutschland noch in Europa. Besser wären höhere Standards und eine ausreichende staatliche Finanzierung der privaten Haushalte, damit Energie bezahlbar bleibt und eine sozial gerechte Wärmewende stattfindet.

Im Maßnahmenpapier fehlen bedauerlicherweise sämtliche mietrechtliche Aspekte, wie die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen und die Verlängerung der Mietpreisbremse, auf die sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verpflichtet hat.

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