Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zum Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zur Ausgestaltung der Soforthilfe für Gas und Fernwärme veröffentlicht. Der vzbv begrüßt die Pläne zur einmaligen Abschlagszahlung im Dezember 2022, sieht aber an drei Punkten Korrekturbedarf, damit die Preisbremsen gerecht wirken.
Im Einzelnen fordert der vzbv
- die Regelungen zur Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärmekunden anzugleichen, insbesondere zu den Berechnungen der Abschlagszahlung, zu den Bewertungen der Missbrauchsgefahr von kurzfristigen nicht angemessenen Preiserhöhungen für Dezember und zu Zeitpunkt und Art der Information des Lieferanten an die privaten Haushalte.
- eine eindeutige Regelung, dass auch Mieter:innen die Abschlagszahlung von ihren Vermieter:innen spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erhalten.
- bei nur anteiliger Weitergabe der Heiz- und Warmwasserkosten von Vermieter:innen an Mieter:innen diese Kosten durch eine entsprechende Entlastung durch die Vermieter:innen an die Mieter:innen auszugleichen.
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