Die Bundesregierung plant heute ein Gesetz zu beschließen, das die Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen in einem Stufenmodell regeln soll. Die Verteilung orientiert sich dabei an den CO2-Emissionen des jeweiligen Gebäudes und soll Anreize für Investitionen in den Klimaschutz setzen. Aktuell müssen Mieter:innen diese Kosten noch vollständig alleine tragen. Der vzbv begrüßt grundsätzlich, dass diese Kosten nun zukünftig aufgeteilt werden. Der Gesetzesentwurf setzt die Forderung des vzbv nach einer hälftigen Verteilung zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aber nicht um und muss entsprechend geändert werden.
Der vzbv begrüßt,
- die Festlegung einer Preisobergrenze für klimaneutrale Ersatzbrennstoffe, wie zum Beispiel grünen Wasserstoff, auf das Niveau des jeweils gültigen Erdgas-Grundversorgungstarifs.
Der vzbv fordert,
- die Übernahme der CO2-Kosten zu 100 Prozent von den Vermieter:innen bei Gebäuden der schlechtesten Stufe im Stufenmodell,
- eine Darlegung, welcher CO2-Wert dem Effizienzhausstandard EH 55 als beste Stufe im Stufenmodell entspricht,
- die Stufen so auszugestalten, dass Mieter:innen und Vermieter:innen insgesamt jeweils zur Hälfte für die CO2-Kosten aufkommen,
- die Herleitung der CO2-Grenzwerte transparent zu machen,
- die Berechnung der CO2-Emissionen auf Basis des Energie-Bedarfsausweises vorzunehmen oder pauschal hälftig zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen zu teilen,
- die Tatbestände zur Halbierung des Vermieteranteils an den CO2-Kosten ersatzlos zu streichen.
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