- Nur ein Viertel der Befragten unterstützt eine höhere CO2-Bepreisung, wenn die Einnahmen im Staatshaushalt verbleiben.
- vzbv fordert in einem Positionspapier Leitplanken für eine klimawirksame und verbraucherfreundliche CO2-Bepreisung.
- vzbv fordert CO2-Bepreisung unabhängig von Höhe mit Pro-Kopf-Klimascheck an Verbraucher:innen rückzuerstatten.
59 Prozent der Befragten unterstützen eine höhere CO2-Bepreisung, wenn die Einnahmen daraus vollständig an die Gesamtheit der privaten Verbraucher:innen zurückfließen, zum Beispiel in Form eines Klimaschecks. Sollte das Geld in den Staatshaushalt fließen, lehnt dagegen eine deutliche Mehrheit von 71 Prozent eine höhere CO2-Bepreisung ab. Das ergibt eine repräsentative Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Um den CO2-Preis verbraucherfreundlich und klimawirksam weiterzuentwickeln, fordert der vzbv neben einem Klimascheck ein Mobilitätsgeld und die Förderung der energetischen Gebäudesanierung.
„Die Mehrheit der Verbraucher:innen unterstützt bei vollständiger Rückerstattung weiter die CO2-Bepreisung. Die Umfrage belegt, dass die Mehrheit der Verbraucher:innen bereit ist, eine ambitionierte Klimaschutzpolitik mitzutragen. Gleichzeitig machen sich 45 Prozent der Befragten Sorgen, dass die Mehrkosten für sie zu einer zu starken finanziellen Belastung werden könnten. Die politischen Parteien müssen eindeutig erklären, wie sie die klimapolitisch richtige Verteuerung von Heiz- und Kraftstoffen verbrauchergerecht und sozial abfedern wollen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Der vzbv setzt sich für eine Pro-Kopf-Rückerstattung ein. „Ein Klimascheck an jede Bürgerin und jeden Bürger würde helfen: zum einen Mehrbelastung reduzieren, zum anderen den Umstieg auf klimaverträglichere Alternativen erleichtern. Bis dieser rechtlich möglich ist, erreicht eine Entlastung durch eine Strompreissenkung das gleiche Ziel“, so Müller.
Von verschiedenen Möglichkeiten, wie die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an Verbraucher:innen zurückfließen könnten, unterstützen 51 Prozent der Befragten einen Klimascheck. Bei dieser Art der Rücküberweisung fänden 54 Prozent der Befragten die Ausgabe des Klimaschecks nur an Verbraucher:innen mit unteren und mittleren Einkommen richtig – 41 Prozent wären dagegen für eine Rückzahlung an jede Verbraucher:in in gleicher Höhe. Eine knappe Mehrheit von 52 Prozent der Befragten macht sich darüber hinaus keine Sorgen, dass die CO2-Bepreisung sie finanziell zu stark belasten wird, 45 Prozent dagegen schon.
In einem aktuellen Positionspapier fordert der vzbv einen Klimascheck auch deshalb, weil hier die vollständige Rückführung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gesichert werden könne und die Haushalte mit geringem Einkommen deutlich profitierten.
Sollte die nationale CO2-Bepreisung in den nächsten Jahren auf EU-Ebene in ein Emissionshandelssystem verlagert werden, müsse die Bundesregierung auch dann die Rückerstattung an die Verbraucher:innen sicherstellen.
Damit die CO2-Bepreisung sinken könne, müsse endlich die Energieeffizienz im Gebäudebereich in der Breite verbessert werden. Das betreffe neben dem Neubausektor insbesondere die energetische Sanierung des Gebäudebestands. Zum einen müssten die Effizienzstandards gehoben, zum anderen eine ausreichende Finanzierung der Verbraucher:innen nach dem Prinzip „Fordern und Fördern“ sichergestellt werden. Besonderes Augenmerk müsse dabei auf der Sanierung von Gebäuden mit einkommensschwachen Haushalten liegen.
Gerade die steigenden Spritpreise bereiteten den Menschen Kopfzerbrechen. „Es darf nicht sein, dass die bereits beschlossenen Kompensationsmaßnahmen vor allem einkommensstarke Haushalte entlasten, während Haushalte mit geringen Einkommen, die deutlich stärker eine Unterstützung benötigen, im Regen stehen gelassen werden“, sagt Klaus Müller. Deshalb fordere der vzbv mehr Schnelligkeit beim Ausbau des ÖPNV, denn Busse und Bahnen seien für alle das Rückgrat nachhaltiger Mobilität. „Die Pendlerpauschale muss reformiert und durch ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld ersetzt werden“, fordert Müller. Das Mobilitätsgeld wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Im Gegensatz zur Entfernungspauschale bei der durch die Berücksichtigung des individuellen Steuersatzes vor allem hohe Einkommen sparen, würde damit jeder in gleichem Maße profitieren.