Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Novellierung des Verpackungsgesetzes. Am 27. Juni hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Eckpunkte zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll veröffentlicht.
Elke Salzmann, Referentin Ressourcenschutz im Verbraucherzentrale Bundesverband kommentiert:
„Überflüssige oder gar überdimensionierte Verpackungen sind vielen Verbraucher:innen ein Ärgernis: Sie belasten die Umwelt und täuschen als Mogelpackung über die wahre Menge hinweg.
Beim Thema Verpackungen gehen Verbraucherschutz und Umweltschutz Hand in Hand. Mit den vorgelegten Eckpunkten zur Novellierung des Verpackungsgesetzes schlägt das Umweltministerium die richtige Richtung ein. Die Rückgabe von Pfandflaschen soll für Verbraucher:innen einfacher werden und bei der Ausweitung von Mehrwegalternativen bekommen Verbraucher:innen mehr Wahlfreiheiten.
Die Politik scheint das Thema Mogelpackungen endlich in den Blick zu nehmen. Künftig soll es Herstellern untersagt werden, bei unveränderter Verpackungsgröße weniger Inhalt anzubieten. Versteckte Preiserhöhungen werden dadurch erschwert.
Für den Schutz der Verbraucher:innen und der Umwelt ist es wichtig, dass den Anbietern keine gesetzlichen Schlupflöcher gelassen werden.“
Verbraucher:innen beobachten immer wieder, dass Hersteller die Inhaltsmenge ihrer Produkte reduzieren und so versteckte Preiserhöhungen durchsetzen. Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht seit Jahren eine Auflistung der dreistesten Mogelpackungen.