Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundeskartellamt wollen die Erhebung von Daten für das Energie Monitoring erheblich einschränken. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürchtet eine Einschränkung der Markttransparenz.
Die BNetzA und das Bundeskartellamt veröffentlichen jährlich einen gemeinsamen Monitoringbericht zum Strom- und Gasmarkt. Hierzu erheben sie mit Hilfe von Fragebögen jährlich Daten von Unternehmen, die am Strom- und Gasmarkt teilnehmen. Der Monitoringbericht trägt aus Sicht des vzbv in besonderem Maße zu einer hohen Markttransparenz der Energiemärkte bei. Somit können Verbraucher:innen und Verbände die Entwicklung der Märkte und das Verhalten der Unternehmen einordnen.
Die BNetzA und das Bundeskartellamt planen nach eigenen Angaben, rund ein Drittel der bisher abgefragten rund 550 Fragen beziehungsweise Fragenkomplexe zu streichen. Dies wird unter anderem mit dem Ziel des Bürokratieabbaus begründet. Aus Sicht des vzbv darf eine Überarbeitung der Fragebögen jedoch nicht zu einer Verringerung der Transparenz führen.
Der vzbv fordert,
- Streichungen von Fragen, die zu einer Einschränkung der Markttransparenz der Strom- und Gasmärkte für die Verbraucher:innen führen würden, nicht vorzunehmen.