- Vergleich von Strom- und Gastarifen zeigt erhebliche Preisunterschiede zwischen Anbietern und Großstädten.
- Gas-Grundversorgungstarif für Durchschnittshaushalt im Mittel fast 1.300 Euro im Jahr günstiger als Sondervertrag.
- Die aktuellen durchschnittlichen Arbeitspreise der untersuchten Grundversorger liegen im Strombereich 9 Cent/kWh unter dem angesetzten Wert der Strompreisbremse, im Gasbereich liegt der durchschnittliche Preis mit 12 Cent/kWh mit dem Wert der Gaspreisbremse gleich auf.
Der Gas- und Strommarkt bleibt weiterhin sehr angespannt und volatil. Ein Wechsel von der Grundversorgung in einen Sondervertrag lohnt sich in den untersuchten Fällen aber selten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Marktbeobachtung Energie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Demnach ist im November 2022 in 14 untersuchten Großstädten der Stromgrundversorger immer die günstigste Option, beim Gas in 13 von 14 Fällen. Haushalte mit einem Strom-Jahresverbrauch von 3.500 kWh müssten beim Wechsel aus der Grundversorgung mit Mehrkosten von 677 Euro im Jahr rechnen, bei Gas sind es sogar 1.283 Euro, bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh.
„Die Preisspannen zwischen den günstigsten Angeboten am Markt und den Grundversorgungstarifen bei Gas und Strom zeigen, dass Verbraucher:innen in dieser angespannten Situation genau prüfen sollten, ob sie ihren Energieanbieter wechseln. Der Grundversorgungstarif ist in den untersuchten Großstädten aktuell fast immer die günstigste Option. Viele Energieanbieter haben angekündigt, zum Jahreswechsel ihre Preise zu erhöhen. Verbraucher:innen sollten hier genau hinschauen und die Preise vergleichen“, sagt Sabine Lund, Referentin der Marktbeobachtung Energie beim vzbv.
Laut Untersuchung gibt es bei Gas und Strom auch zwischen den Städten große Preisunterschiede. So haben zwar alle betrachteten Gasgrundversorger zwischen Januar und November 2022 ihre Preise erhöht – allerdings gibt es hier eine große Spannbreite. In Bremen mussten Verbraucher:innen Preisanstiege von 17 Prozent hinnehmen, in Leipzig waren es 114 Prozent. Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh müssten daher mit jährlichen Mehrkosten von 243 Euro (Bremen) beziehungsweise 2.056 Euro (Leipzig) rechnen.
Beim Strom zeigt sich ein deutlich anderes Bild. Fünf von 14 Grundversorgern haben ihre Preise sogar gesenkt, um drei bis 15 Prozent. Das bedeutet bei einem Strom-Jahresverbrauch von 3.500 kWh eine Jahres-Ersparnis von 33 Euro (Nürnberg) bzw. 155 Euro (Frankfurt/M., Leipzig, Bremen, München). In Berlin und Hamburg sind die Strompreise im Vergleich zum Jahresbeginn annähernd gleichgeblieben. In den verbleibenden sieben Städten haben die Grundversorger ihre Strompreise erhöht. Spitzenreiter ist hier Dortmund mit einem Aufschlag von 25 Prozent oder jährlichen Mehrkosten von 308 Euro.
Die Bundesregierung will Verbraucher:innen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für die Einführung der Strom- und Gaspreisbremsen gegeben. Ein Blick auf die im November veranschlagten Brutto-Arbeitspreise der untersuchten Stromgrundversorger zeigt, dass diese zwischen 22 und 40 Cent/kWh, im Mittel bei 31 Cent/kWh liegen. Bei den untersuchten Gasgrundversorgern liegen die Brutto-Arbeitspreise im November zwischen acht und 19 Cent/kWh, im Mittel bei 12 Cent/kWh. Folglich liegen die aktuellen durchschnittlichen Arbeitspreise im Strombereich neun Cent/kWh unter dem angesetzten Wert der Strompreisbremse, im Gasbereich liegt der durchschnittliche Preis mit 12 Cent/kWh mit dem Wert der Gaspreisbremse gleich auf.
Der vzbv rechnet mit weiteren Energiepreiserhöhungen in der Grundversorgung. Einige der untersuchten Strom- und Gasgrundversorger haben bereits Preissteigerungen zum 1. Januar 2023 angekündigt. Der vzbv fordert, dass insbesondere Kommunen mit überdurchschnittlichen Gas- und Strompreisen für private Haushalte mögliche Einsparpotentiale analysieren und umsetzen.
Verbraucher:innen sollten Preiserhöhungen genau prüfen und sich im Zweifel beraten lassen. Die Verbraucherzentralen können hierbei beratend unterstützen. Die Energieanbieter müssen zum Beispiel Fristen einhalten und dürfen keine Preiserhöhungen bei vertraglich festgehaltenen Preisgarantien aussprechen. Eine vorangegangene Untersuchung des vzbv hat aufgezeigt, dass Preiserhöhungen nicht in allen Fällen ordnungsgemäß erfolgen. Der vzbv geht daher immer wieder juristisch gegen unzulässige Preiserhöhungen vor.
Untersucht wurden die jeweils günstigsten Sondertarife (brutto) auf den meist besuchten Vergleichsportalen Check24 und Verivox sowie die Grundversorgungstarife (brutto) in den 14 bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands mit einer Einwohnerzahl von über 500.000: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund, Essen, Bremen, Dresden, Hannover und Nürnberg.
Um frühzeitig Probleme und Missstände aufdecken zu können, analysiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Marktgeschehen in den Bereichen Digitales, Energie und Finanzen. Dafür werten die Teams der Marktbeobachtung Verbraucherbeschwerden aus. Mit den Ergebnissen kann der vzbv gezielt Maßnahmen einleiten, um Probleme im Sinne der Verbraucher:innen zu lösen.
Die Verbraucherzentralen stehen in dieser Krise an der Seite der Verbraucher:innen mit Beratung, Information und Interessenvertretung:
Energiekrise - Informationen und Beratungsangebote | Verbraucherzentrale.de.