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Datum: 23.06.2022

Separatorenfleisch: Überwachungsbehörden müssen jetzt tätig werden

Statement von Anne Markwardt, Leiterin des Teams Lebensmittel im Verbraucherzentrale Bundesverband

Fleischkonzerne stehen aktuell im Verdacht, Separatorenfleisch in ihre Wurst zu mischen - ohne dies, wie gesetzlich vorgeschrieben, zu kennzeichnen. Damit würden sie Verbraucher:innen bewusst täuschen. Denn das aus Fleischresten erzeugte Fleisch ist qualitativ minderwertig.

Anne Markwardt, Leiterin Team Lebensmittel im vzbv

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Hierzu Anne Markwardt, Leiter des Teams Lebensmittel im Verbraucherzentrale Bundesverband:

Die Lebensmittelbehörden müssen den Vorwürfen zügig nachgehen. Sollte sich herausstellen, dass Wurst minderwertiges Separatorenfleisch ohne entsprechende Kennzeichnung enthält, müssen Verbraucher:innen bereits erworbene Produkte im Handel zurückgeben können. Diese dürfen nicht weiter verkauft werden.

Leidtragende des auf Profitmaximierung ausgerichteten Systems industrieller Fleisch- und Wurstwarenerzeugung sind vor allem Tiere und Umwelt – aber auch Verbraucher:innen werden hinters Licht geführt. Sie haben ein Recht zu wissen, was tatsächlich in der Wurst steckt, die sie kaufen. Dafür müssen Lebensmittel- und Schlachtbetriebe regelmäßig von der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung kontrolliert werden. Zudem brauchen Kontrolleur:innen verlässliche Methoden, um die Sicherheit bzw. Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln zu überprüfen. Wenn die Kontrolleur:innen Missstände aufdecken, müssen diese spürbare Konsequenzen haben. Flächendeckende Kontrollen sind die Voraussetzung dafür, dass Verbraucher:innen geschützt werden und ein fairer Wettbewerb zwischen den Lebensmittelunternehmen entsteht.

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