- Hinweis „Serviervorschlag“ wird von Anbietern selten im Wortsinne eingesetzt und wirkt oft verwirrend.
- vzbv fordert die Anbieter auf, Etiketten eindeutig und verständlich zu gestalten und auf den Hinweis zu verzichten.
- Marktcheck des Projekts Lebensmittelklarheit zeigt Beispiele missverständlicher Etiketten.
Auf fast allen Lebensmittelverpackungen ist er kleingedruckt zu finden: der Hinweis „Serviervorschlag“. Doch statt abzubilden, wie das Produkt serviert werden soll, werden häufig Lebensmittel oder Gegenstände abgebildet, die nicht als Serviervorschlag gemeint sein können. Das ist verwirrend. Das Projekt Lebensmittelklarheit des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat in einem Marktcheck über 40 Produkte untersucht. In einem Bericht werden 16 Ausreißerbeispiele präsentiert.
„Missverständliche Serviervorschläge auf Verpackungen sorgen regelmäßig für Verwirrung bei Verbraucher:innen“, sagt Stephanie Wetzel, Projektkoordinatorin Lebensmittelklarheit des vzbv. „Verbraucher:innen müssen klar erkennen können, welche Lebensmittel tatsächlich in der Verpackung enthalten sind und welche für den Verzehr hinzugefügt werden können. Wenn der Hinweis keinen Sinn macht, sollten Anbieter auf ihn verzichten.“
Verbraucher:innen fühlen sich immer wieder durch den Aufdruck des Hinweises „Serviervorschlag“ verunsichert. Das zeigen Fragen und Beschwerden an das Verbraucherportal Lebensmittelklarheit.de und die Verbraucherzentralen der Länder.
In einem Marktcheck hat das Projekt Lebensmittelklarheit untersucht, wie der Hinweis Serviervorschlag auf Verpackungen verwendet wird. Dafür wurden mehr als 40 Produkte untersucht. Der Marktcheck zeigt, dass der Hinweis mitunter gänzlich ohne Bezug auf das verpackte Lebensmittel erfolgt, in Minimalgröße abgedruckt wird und schlecht auffindbar ist: Fruchtabbildungen auf aromatisierten Lebensmitteln werden als „Serviervorschlag“ getarnt. Das Bild einer Joggerin oder Phantasie-Comicfiguren sollen ein „Serviervorschlag“ sein. Auch Kiefernzapfen oder Honigwaben müssen als „Serviervorschlag“ herhalten.
Der Hinweis Serviervorschlag wird freiwillig von Anbietern auf Lebensmittelverpackungen angebracht. Eine rechtliche Definition des Begriffs oder für dessen Verwendung gibt es nicht. Durch den Hinweis wollen Anbieter einem Vorwurf der Verbrauchertäuschung entgehen. Dabei erreicht die tatsächliche Verwendung oft das Gegenteil. Anbieter sollten den Hinweis nicht oder nur im eigentlichen Wortsinn gebrauchen.
Der Marktcheck wurde im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit durchgeführt. Das Projekt betreibt das Verbraucherportal Lebensmittelklarheit.de. Es wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.