- Unklare Kennzeichnung von Lebensmitteln ärgert Verbraucher:innen nach wie vor.
- Immer mehr Beschwerden zu übertriebenen Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln.
- Rund ein Drittel der Hersteller ändert Kennzeichnung nach Beschwerden auf Lebensmittelklarheit.de.
Seit zwölf Jahren können Verbraucher:innen auf Lebensmittelklarheit.de Produkte melden, von deren Aufmachung sie sich getäuscht sehen. Die meisten Beschwerden gehen zu unklaren oder widersprüchlichen Angaben auf Lebensmitteln ein. Häufig gemeldet werden auch Produkte, die Zutaten anpreisen, welche kaum enthalten sind oder mit Gesundheitsversprechen werben, die jeder Grundlage entbehren. Und die Beschwerden zeigen Wirkung: Bei rund jedem dritten Produkt ändern die Anbieter das Etikett oder die Werbung.
Tausende Beschwerden sind seit dem Start des Portals auf Lebensmittelklarheit.de eingegangen. Jede Woche kommen etwa zehn neue Produktmeldungen hinzu. „Safransoße“, die kein Safran enthält, ein „Salted Caramel“-Riegel ohne Karamell oder eine „Zwiebelmettwurst“ ohne Zwiebeln – von solchen Produkten mit offensichtlich fehlenden Zutaten fühlen sich Verbraucher:innen zu Recht getäuscht. Ein weiteres häufiges Ärgernis sind angepriesene Zutaten, die beim genauen Hinsehen nur als Minimenge im Produkt stecken, wie bei einem „Wasabi“-Frischkäse mit nur 0,1 Prozent Wasabi-Anteil.
Stetig angestiegen sind in den letzten Jahren auch die Beschwerden zu unseriösen Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln. Insbesondere Nahrungsergänzungsmittel wie Vitaminpräparate werden immer wieder mit überzogenen und zum Teil rechtlich nicht zulässigen Gesundheitsangaben beworben. Zum Beispiel erweckte der Hersteller eines Pflanzenpulvers den Eindruck, dass sein Produkt gegen Krankheiten wie Erkältungen und schwere Grippe schützt – ohne dafür einen wissenschaftlichen Nachweis zu erbringen. Ein anderer Anbieter bewarb in einem Online-Shop „Sulforaphan“-Kapseln mit zahlreichen positiven Aussagen für die Gesundheit wie einer Unterstützung für das Immunsystem, obwohl es für die Wirkung keinen Nachweis gibt.
Alle Verbraucherbeschwerden, die aus Sicht der Lebensmittelklarheit-Redaktion ein Täuschungspotenzial aufweisen, werden im Portal mit dem Stempel „Getäuscht?“ versehen. Gleichzeitig fordert die Redaktion die Anbieter zu einer Stellungnahme auf. Und das zeigt Wirkung: Rund ein Drittel der Hersteller ändert nach Beschwerden die Kennzeichnung oder Werbung freiwillig. In Fällen mit besonders hohem Täuschungspotenzial können der Verbraucherzentrale Bundesverband oder die Verbraucherzentralen die Unternehmen auch abmahnen. In den letzten vier Jahren wurden 109 Anbieter aufgrund von Beschwerden bei Lebensmittelklarheit.de abgemahnt. Mehr als zwei Drittel der Verfahren wurden erfolgreich abgeschlossen.
Das Verbraucherportal www.lebensmittelklarheit.de ging am 20. Juli 2011 online. Verbraucher:innen können auf Lebensmittelklarheit.de Produkte melden, deren Kennzeichnung oder Aufmachung sie als missverständlich oder täuschend ansehen. Das Angebot des Portals ist ein Gemeinschaftsprojekt des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit den Verbraucherzentralen. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.