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Zwei Menschen schütteln sich über einem Laptop-Bildschirm die Hände

Quelle: arrowsmith2 - 123rf

Digitale Fairness

Sorgt das europäische Verbraucherrecht auch im digitalen Raum für Fairness? Das überprüft derzeit die Europäische Kommission in ihrem Fitness Check. Untersucht werden die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG), die Verbraucherrechte-Richtlinie (EU 2011/83) sowie die Richtlinie über Allgemeine Geschäftsbedingungen (93/13/EWG). Aus Sicht des vzbv besteht dringender Handlungsbedarf, um Verbraucher:innen im digitalen Raum besser zu schützen.

Unternehmen sind gegenüber Verbraucher:innen in der digitalen Welt im Vorteil. Automatisierung, verbunden mit immer detaillierteren Profilen von Nutzer:innen durch umfassendes Datensammeln, verstärkt die strukturellen Asymmetrien in Bezug auf Wissen, Informationsverarbeitung, Verletzlichkeit und Entscheidungsautonomie zulasten von Verbraucher:innen.

Hinzukommt: Viele Unternehmen verwenden auf Webseiten oder in Apps Dark Patterns, also für Verbraucher:innen nachteiliges oder manipulatives Design. Diese Asymmetrien in der digitalen Kommunikation verstärken sich unter Einsatz Künstlicher Intelligenz. Angesichts der Komplexität können diese Herausforderungen nicht allein durch weitere Informationspflichten kompensiert werden.

Der vzbv setzt sich dafür ein, Rechtsunsicherheit zu beseitigen, Verbraucherrechte zu stärken und ein für den digitalen Wandel leistungsfähiges Verbraucherrecht zu schaffen. Statt kosmetischer Anpassungen ist eine grundlegende Neujustierung des europäischen Verbraucherrechts nötig.

Der vzbv fordert:

  • Unternehmen auf fairness by design und by default verpflichten: Unternehmen müssen verpflichtet werden, den digitalen Raum – also vor allem ihre Webseiten und Apps – fair zu gestalten und ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten. Verbraucher:innen sollten sich nicht selbst vor negativen Folgen schützen müssen.
  • Klare Verbote als Leitplanken: Manipulatives Design, das Verhalten und Entscheidungen erzwingt, erschwert oder manipuliert, muss verboten werden. Auch psychographisches Profiling, also das Ausnutzen von Situation, Emotionen oder Zwangslage muss verboten werden, genau wie die Verwendung sensibler und situativer Daten zur personalisierten Preisbildung.
  • Klare Design- und Transparenzvorgaben: Zum Beispiel sind klare Vorgaben bei der Darstellung von Nutzerbewertungen nötig. Auch sollten Unternehmen verpflichtet werden, standardisierte und leicht lesbare Zusammenfassungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit den wichtigsten Punkten zu erstellen.
  • Klare Regeln für die digitale Kundenkommunikation: Es braucht klare Vorgaben für die faire Ausgestaltung digitaler Kundenpostfächer. Zudem braucht es das Recht auf eine menschliche Ansprechperson.
  • Beweislastumkehr einführen: Verbraucher:innen und Verbraucherverbände können Rechtsverstöße in komplexen, datenbasierten digitalen Umgebungen häufig nicht identifizieren. Deshalb sollten Unternehmen allgemeinverständlich erklären müssen, was sie tun und gegebenenfalls beweisen, dass sie sich an Recht und Gesetz halten.

Alles zum Thema: Digitale Fairness

Artikel (112)
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Einsatz von Einwilligungsverwaltungsdiensten | Stellungnahme des vzbv | September 2024

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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. zum Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV).

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Combining Data and Bundling Services under the Digital Markets Act

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vzbv-Report | July 2024

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Datenzusammenführung und -kopplung unter dem Digital Markets Act

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Untersuchungsbericht | Juli 2024

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Mehr Verbraucherschutz auf Online-Marktplätzen

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Kurzpapier des vzbv | Juni 2024

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Digitale Kundenpostfächer

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Charts zum Ergebnisbericht | Mai 2024

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