Reform EU-Kaufrecht
Digitalisierung, Ressourcenverbrauch und wachsende Müllberge stellen unsere Konsumgesellschaft vor große Herausforderungen. Die EU hat deshalb im Mai 2019 mit der Warenkauf-Richtlinie und der Digitale-Inhalte-Richtlinie eine Reform des EU-Kaufrechts beschlossen, die seit dem 01.01.2022 in Deutschland Anwendung findet.
Die aktuelle Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ist aus Sicht des vzbv zu kurz, um langlebige Produkte zu fördern und damit Umwelt und den Geldbeutel der Verbraucher:innen zu schonen. Dies gilt insbesondere bei langlebigen Produkten wie Autos oder Waschmaschinen.
Laut einer Studie des Öko-Instituts im Auftrag des vzbv vom November 2020 könnten Verbraucher:innen jährlich 3,67 Milliarden Euro einsparen, wenn Fernseher, Smartphones, Waschmaschinen und Notebooks länger halten würden. Ähnlich beeindruckend ist das Umweltschutzpotenzial.
Wären allein diese vier Produktgruppen langlebiger, könnten knapp vier Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Das entspricht dem Ausstoß von 1,85 Millionen Autos.
Die Warenkauf-Richtlinie ermöglicht den Mitgliedsstaaten, längere Gewährleistungen einzuführen. Es ist sehr bedauerlich, dass dieser Spielraum bei der Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie bisher nicht genutzt wurde, um eine Gewährleistungsfrist, die sich an der Lebensdauer des jeweiligen Produkts orientiert, einzuführen.
Problematisch ist auch die Lage bei digitalen Produkten. Ohne die Bereitstellung von notwendigen Updates können Smartphone oder Laptop jederzeit ihre Funktionsfähigkeit verlieren oder nicht mehr sicher genutzt werden – und Verbraucher:innen müssen sie früher als notwendig gegen neue ersetzen oder nutzen unsichere Produkte, die zu erheblichen Folgeschäden führen können. Die zum 01.01.2022 eingeführte Update-Pflicht ist deshalb eine wichtige Neuerung für Verbraucher:innen. Aber auch hier muss nachgebessert werden: Die Update-Pflicht sollte neben Verkäufer:innen auch Hersteller:innen treffen, da die Updates typischerweise von Hersteller:innen eines Produkts entwickelt und herausgegeben werden.
Ein wichtiges aktuelles Thema betrifft u.a. die Informationspflichten vor dem Kauf eines Produktes. Hier ist wichtig, Verbraucher:innen nicht einfach nur mehr Information zur Verfügung zu stellen, sondern gezielte, verlässliche sowie verständliche Informationen, damit sie die Produkte vor dem Kauf besser miteinander vergleichen und bewusstere Kaufentscheidungen treffen können. Es bedarf aus Sicht des vzbv deshalb einer verpflichtenden und gut sichtbaren Angabe der Lebensdauer auf Produkten, an die die Dauer der Gewährleistung gekoppelt werden sollte. Durch die Lebensdauerangabe würden einerseits Verbraucher:innen in die Lage versetzt werden, sich für das langlebigere Produkt entscheiden zu können, und andererseits Hersteller dazu motiviert werden, haltbarere Produkte herzustellen. Die Lebensdauerangabe kann deshalb die Grundlage dafür schaffen, sukzessive mehr Verbraucher:innen für einen nachhaltigeren Konsum zu erreichen und dazu beitragen, dass sich ein Konsumentenwillen in Bezug auf Langlebigkeit besser durchsetzen kann. Die diesbezügliche Stellungnahme finden sie hier.
Der vzbv fordert
- die Verlängerung der Gewährleistungsdauer für langlebige Produkte, die sich an der Lebensdauer der Produkte orientiert.
- die Lebensdauer muss gut sichtbar auf dem Produkt oder bei den Produktbeschreibungen angebracht werden.
- die Verlängerung der Beweislastumkehr auf zwei Jahre beim Verbrauchsgüterkauf.
- die Einführung einer gewährleistungsähnlichen Herstellerhaftung bei der Update-Pflicht.
- eine Trennung zwischen verschiedenen Update-Arten, soweit technisch möglich und sinnvoll, sowie die Information der Verbraucher:innen über deren Auswirkungen.
Quelle: vzbv