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Quelle: contrastwerkstatt - Adobe Stock

Digitales

Verbraucherreport 2024

Beschwerden über Fakeshops nehmen zu

Ein neues E-Bike kann schnell teuer werden. Um das beste Angebot zu finden, nutzen viele Verbraucher:innen daher Vergleichsseiten im Internet. Das tat auch ein Verbraucher aus Rheinland-Pfalz im Januar 2023. Er wählte den Shop mit dem günstigsten Preis, bestellte das Fahrrad und bezahlte per Vorkasse. Das E-Bike sollte nach Zahlungseingang in ein bis drei Tagen versandkostenfrei geliefert werden. Da das Fahrrad auch nach acht Tagen noch nicht geliefert wurde, beschwerte sich der Verbraucher per E-Mail bei dem Shop. Kurze Zeit später war der gesamte Online-Shop nicht mehr zu erreichen. Auch die angegebene Telefonnummer führte ins Leere und der Verbraucher blieb auf seinem Schaden sitzen.

Fälle wie dieser erreichen die Verbraucherzentralen immer öfter. Im vergangenen Jahr wurden knapp 7.000 Beschwerden zu Fakeshops registriert. Insgesamt wurden dazu 43 Prozent mehr Beschwerden erfasst als noch vor einem Jahr.*

Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale

Es wird immer schwieriger, Fakeshops von richtigen Shops zu unterscheiden. Mit dem Fakeshop-Finder bieten die Verbraucherzentralen ein kostenloses Tool, um die URL von Shops zu überprüfen und dubiose Anbieter zu erkennen.

Zum Fakeshop-Finder

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92.663

Beschwerden zum Thema Digitales wurden im Jahr 2023 in den Verbraucherzentralen erfasst.

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33%

aller Beschwerden in den Verbraucherzentralen betrafen im Jahr 2023 den digitalen Bereich.

Dauerbrenner untergeschobene Verträge

Insgesamt wurden im Jahr 2023 in den Verbraucherzentralen über 92.000 Beschwerden im digitalen Bereich erfasst. Das sind ein Drittel der Gesamtbeschwerden. Hauptgrund sind wie bereits im Vorjahr untergeschobene Internet- und Festnetzverträge. Auch über ungewollte Abos für Dating-Portale oder Zeitungen beschweren sich Verbraucher:innen regelmäßig.

Dennis Romberg

Quelle: Gert Baumbach

Dennis Romberg
Leiter Team Marktbeobachtung Digitales

Anbieter nutzen im Internet nicht selten Design-Tricks wie farbliche Hervorhebungen. Damit drängen sie Verbraucher:innen in Verträge oder erschweren es ihnen, Verträge zu beenden. Mit dem neuen Digital Services Act sollen diese Probleme beseitigt werden. Der vzbv wird die Umsetzung genau beobachten, gegen Verstöße vorgehen und Erkenntnisse an die Politik und zuständige Aufsicht weitergeben.

Digital Services Act: Verbraucherrechte konsequent durchsetzen

Mit dem Digital Services Act (DSA) sollen Verbraucher:innen im Internet besser vor Manipulation, etwa durch Design-Tricks, geschützt werden. Die Verordnung enthält viele positive Ansätze. Verbraucher:innen bekommen endlich konkret festgeschriebene Rechte, um sich gegen die Plattformen zu wehren. Doch die Regeln nützen nur, wenn sie auch kontrolliert und durchgesetzt werden. Für den vzbv ist daher klar: Verbraucher:innen müssen ihre Rechte einfach und effizient geltend machen. Dazu muss die Bundesregierung eine möglichst zentrale, unabhängige und schlagkräftige Aufsicht aller Online-Plattform einrichten.

Digitale Welt im Fokus

Der vzbv führt regelmäßig Untersuchungen und Marktchecks durch, um Problemen in der digitalen Welt auf den Grund zu gehen. Diese helfen dabei, strukturelle Missstände noch besser zu erkennen und dagegen vorzugehen.

* | Methodischer Hinweis

Aufgrund einer Anpassung des Erfassungsprozesses zum Jahreswechsel 2022/23 sind die Beschwerdezahlen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (BW) nicht mit denen vor diesem Zeitpunkt vergleichbar. Deshalb ist BW bei diesem Jahresvergleich nicht berücksichtigt.

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