Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Kurzstellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags veröffentlicht. Das geplante Gesetz setzt Vorgaben der „EU-Verordnung vom 6. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ um. Konkret wird die Einführung eines sogenannten Solidaritätsbeitrages auf Zufallsgewinne von Unternehmen in der EU mit Aktivitäten im Öl-, Gas-, Kohle- sowie Raffineriesektor vorgenommen.
Der vzbv begrüßt die Einführung eines solchen Solidaritätsbeitrages. Allerdings setzt der angedachte Steuersatz von 33 Prozent lediglich die Mindestanforderungen der EU-Verordnung um. Da es sich um die Besteuerung von Zufallsgewinnen handelt, ist ein höherer Steuersatz angemessen. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, einen höheren Steuersatz von mindestens 66 Prozent auf die erzielten Zufallsgewinne einzuführen.