Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Gaspreisbremse, weil sie ab Anfang 2023 die privaten Haushalte vor sehr hohen Gaspreisen schützt und gleichzeitig zum weiteren Energiesparen anreizt. In einigen Punkten sieht der vzbv jedoch noch Verbesserungspotential.
Der vzbv fordert unter anderem:
- Ein Mindestkontingent, auf das der staatlich garantierte Brutto-Arbeitspreis von 12 Cent pro kWh zu 100 Prozent angewandt wird.
- Die Verpflichtung für Vermieter:innen im März 2023 den Anteil des Mietabschlags für die Betriebskostenvorauszahlung um den dreifachen monatlichen Entlastungsbetrags der jeweiligen Mieter:in zu mindern.
- Eine bessere soziale Ausgestaltung: Steuerpflichtige, die für einen Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen, sollten die Entlastungen aus der Soforthilfe und der Preisbremse als zusätzliche Einnahme versteuern müssen.
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