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Datum: 28.09.2023

Zyklus-Apps: Defizite beim Datenschutz

Datenverarbeitende Anbieter antworten größtenteils nur unzureichend auf Auskunftsersuchen von Nutzerinnen

  • Gemeinsam mit der Stiftung Warentest überprüfte der vzbv, wie zwölf ausgewählte Zyklus-App-Anbieter auf das Auskunftsrecht reagieren.
  • Zyklus-Apps verarbeiten mehrheitlich personenbezogene Daten und sind verpflichtet, auf Anfrage individuelle Auskünfte zur Datenverarbeitung zu geben.
  • vzbv fordert von den App-Anbietern die Einhaltung der DSGVO und verständliche Antworten auf Auskunftsersuchen von Verbraucher:innen sowie die Nennung der Betroffenenrechte.
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Quelle: georgejmclittle - 123RF.com

Zyklus-Apps bieten Nutzerinnen die Möglichkeit, sensible Daten zum Monatszyklus zu dokumentieren. Dazu gehören Angaben zur Menstruation, zum Beispiel Anfangs- und Enddatum der Periode oder Informationen zu körperlichen und seelischen Beschwerden. Auch Gründe für die Nutzung können in den Apps hinterlegt werden, wie Verhütung oder Schwangerschaftswunsch. Mittels der in der App eingegebenen Daten können Prognosen zu den fruchtbaren Tagen und dem Einsetzen der nächsten Regelblutung getroffen werden.

„Zyklus-Apps bieten viele Vorteile: von Erinnerungen an die Periode über Unterstützung bei der Verhütung bis hin zur Planung einer Schwangerschaft. Gerade bei diesen intimen Themen müssen sich Verbraucherinnen darauf verlassen können, dass ihr Recht auf Auskunft ernst genommen und transparent beantwortet wird. Vage oder ausbleibende Antworten der Anbieter sind für Verbraucherinnen nicht tragbar“, so Sandra Krüger, Referentin im Projekt Verbraucherschutz bei digitalen Gesundheitsangeboten im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Antworten auf Auskunftsersuchen zumeist unzureichend

In der Untersuchung wurde im Namen von drei App-Nutzerinnen umgangssprachlich formulierte Auskunftsersuchen an die zwölf ausgewählten App-Anbieter gestellt. Die Nutzerinnen wollten wissen, ob und welche Daten über sie verarbeitet werden und wen sie bei Fragen zum Datenschutz kontaktieren können. Von den zwölf Zyklus-Apps verarbeiten sechs Anbieter personenbezogene Daten. Diese haben den Großteil der an sie gerichteten Anfragen (insgesamt 15 von 17) nicht vollständig gemäß Artikel 15 DSGVO beantwortet. Beispielsweise nannte keiner dieser sechs Anbieter in allen drei Anfragen vollständig die Betroffenenrechte.

Datenschutz muss beachtet werden

Zyklus-Apps, die persönliche Daten von Nutzerinnen verarbeiten, sind aufgrund der DSGVO verpflichtet, auf Anfrage eine individuelle Auskunft, unter anderem zu Verarbeitungszwecken, Datenkategorien und Speicherdauer, zu geben. Für Verbraucherinnen kann das Auskunftsersuchen ein erster Schritt sein, um danach weitere Betroffenenrechte auszuüben, wie zum Beispiel die Löschung oder Korrektur von Daten.

„Anbieter sollten sensibilisiert sein, auch formlose Auskunftsanfragen zu erkennen und nicht nur solche, die explizit die gesetzliche Grundlage gemäß Artikel 15 DSGVO nennen. Die Auskunftsanfragen müssen klar und verständlich beantwortet werden und Nutzerinnen müssen auf ihre Betroffenenrechte hingewiesen werden. Schon in der Datenschutzerklärung sollten die Anbieter alle tatsächlich durchgeführten Datenverarbeitungsschritte für die App nachvollziehbar erklären, damit Verbraucherinnen in der Lage sind, bereits vor dem Download eine bewusste Entscheidung für oder gegen eine Nutzung der App zu treffen“, so Krüger.

Um das Recht auf Auskunft umzusetzen, haben Verbraucher:innen auch die Möglichkeit, Musterbriefe der Verbraucherzentralen zu verwenden: Musterbriefe

Methodik

Der vzbv arbeitet in der Untersuchung mit der Stiftung Warentest zusammen. Im Februar 2023 wählte die Stiftung Warentest zwölf Zyklus-Apps aus. Darunter Apps, die versprachen, zumindest die Basaltemperatur und/oder Angaben zur Zervix zu erfassen, mindestens eines der Ziele Zyklusüberwachung, Kinderwunsch oder Verhütung zu unterstützen und ohne verpflichtendes Zubehör desselben Anbieters zu funktionieren. Zusätzlich wurden Apps ausgewählt, die im Google Play Store am häufigsten heruntergeladen wurden. Zwischen April und Juli 2023 stellte ein Prüfinstitut der Stiftung Warentest im Namen von drei App-Nutzerinnen umgangssprachlich formulierte Auskunftsersuchen für jeden der Zyklus-App-Anbieter – zuvor hatten sie authentische Testdaten in die Apps eingetragen. Die Nutzerinnen wollten wissen, ob und welche Daten über sie verarbeitet werden und wen sie bei Fragen zum Datenschutz kontaktieren können. Die Antworten der Anbieter analysierte der vzbv in einer qualitativen Inhaltsanalyse anhand von selbstständig entwickelten Prüfkategorien, die die Vorgaben des Artikel 15 DSGVO berücksichtigten.

Weiterführende Informationen

Downloads

Auskunftsersuchen bei Zyklus-Apps

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